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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsor ... / B. Betroffener Personenkreis

Karl Blesinger, Dr. Andreas Viertelhausen
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Tz. 2

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Von der Haftung sind alle Personen betroffen, denen die §§ 34 und 35AO steuerliche Pflichten auferlegen, die an sich dem Steuerpflichtigen obliegen, die dieser aber mangels eigener Handlungs- oder Geschäftsfähigkeit nicht selbst erfüllen kann. Dazu zählen die gesetzlichen Vertreter, Vorstände und Geschäftsführer von Handelsgesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen, die Vermögensverwalter, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker, Liquidatoren (s. § 34 AO) und diejenigen, die i. S. des § 35 AO als Verfügungsberechtigte im eigenen oder fremden Namen auftreten (BFH v. 11.03.2004, VII R 52/02, BStBl II 2004, 579: "Strohmann" und "faktischer Geschäftsführer"). Alle diese Personen haben anstelle des Steuerpflichtigen dessen steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen (s. § 34 AO Rz. 3 ff. und 17 ff. und § 35 AO Rz. 9 ff.). Die über das bürgerliche Recht hinausgehende Regelung der §§ 34 und 35 AO ergänzt die im Innenverhältnis zwischen Vertreter und Vertretenem bestehenden Pflichten durch eigene im Außenverhältnis geltende Verpflichtungen. Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, den betroffenen Personen eine persönliche Haftpflicht aufzuerlegen, wenn sie durch grob schuldhafte Pflichtverletzung Steuerausfälle herbeiführen. Zum Beginn und Ende ihrer Verpflichtungen s. § 36 AO.

 

Tz. 3

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Da die in den §§ 34 und 35 AO auferlegten Pflichten voraussetzen, dass die Vertreter bzw. Verfügungsberechtigten kraft ihrer Befugnis tatsächlich in der Lage sind, für die Steuerpflichtigen im geforderten Ausmaß tätig zu werden (s. § 34 AO Rz. 3 ff.), kann eine Vertretungsmacht, die dies nicht ermöglicht, keine persönliche Haftung i. S. der Vorschrift auszulösen. Damit werden die in der Steuerberatung tätigen Berufsträger inso...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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