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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsor ... / 1. Gegenstand der Gebührenpflicht

Dr. Klaus J. Wagner
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Tz. 26

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Für verbindliche Auskünfte i. S. des § 89 Abs. 2 AO sehen § 89 Abs. 3 bis 7 AO eine Gebührenregelung vor. Die Einführung einer Gebührenpflicht beruht auf der Befürchtung der Bundesländer, dass die Finanzämter durch die gesetzliche Einführung der verbindlichen Auskunft in erheblichem Maße zusätzlich belastet werden. Die Gebührenpflicht belastet den Stpfl. nicht unverhältnismäßig, zumal die Auskunftserteilung nicht zum Kernbereich der Steuerverwaltung gehört, sondern ein eigenständiges Verwaltungsverfahren darstellt. Durchgreifende Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung bestehen nicht (BFH v. 30.03.2011, I B 136/10, BFH/NV 2011, 1042 und I R 61/10, BStBl II 2011, 536).

In Fällen minderer Bedeutung fällt keine Gebühr an (Abs. 5 Satz 2, Abs. 6 Satz 2).

Von Bedeutung ist, dass die Gebührenpflicht nur die Auskünfte nach Abs. 2 erfasst. Auskünfte nach Abs. 1 sowie verbindliche Zusagen aufgrund einer Außenprüfung, die Erteilung einer Anrufungsauskunft oder einer Zolltarifauskunft bleiben weiterhin gebührenfrei. Abgrenzungsschwierigkeiten können sich vor allem im Regelungsbereich zwischen Abs. 1 und Abs. 2 ergeben. Zur Differenzierung wird man einerseits den Wortlaut des Antrags, andererseits den Inhalt der Anfrage heranziehen müssen. Je mehr die formellen Voraussetzungen des Abs. 2 erfüllt sind, insbes. Auskunft über die rechtliche Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts begehrt wird, desto eher liegt die Annahme eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft. In Zweifelsfällen sollte seitens der FinVerw. zur Vermeidung eines Streits über die Kosten nachgefragt werden, welche Art der Auskunft begehrt wird.

 

Tz. 27

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Der Gebührentatbestand knüpft nicht an die Erteilung der Auskunft,...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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