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Keine Entnahme von Strom für die Elektrolyse, soweit dieser nicht an den Elektroden angelegt wird

Ulrich Krüger
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Leitsatz

1. Die als abschließend zu betrachtende Aufzählung der Wärmebehandlungen in § 9a Abs. 1 Nr. 3 StromStG bezieht sich auf sämtliche in der Vorschrift genannten Herstellungs- bzw. Bearbeitungsprozesse und somit auch auf die Metallerzeugung und ‐bearbeitung.

2. Die Steuerentlastung nach § 9a Abs. 1 Nr. 1 StromStG für den für die Elektrolyse entnommenen Strom erfasst nur den Strom, der an den Elektroden angelegt wird, nicht jedoch Strom, der für andere Zwecke, z.B. in Mess-, Steuerungs- oder Beleuchtungsanlagen oder als Kraftstrom zum Antrieb von Motoren eingesetzt wird.

 

Normenkette

§ 9a Abs. 1 Nrn. 1 und 3, § 2 Nr. 3 StromStG a.F., Art. 2 Abs. 4 Buchst. b Richtlinie 2003/96/EG

 

Sachverhalt

Die Klägerin stellt verschiedene Edelmetalle und Kupfer her. Für die Metallerzeugung und -bearbeitung sowie für die Kupferherstellung durch Elektrolyse setzt sie Strom ein. Nachdem das HZA die beantragte Steuerentlastung für 2007 gemäß § 9a Abs. 1 Nrn. 1 und 3 StromStG zunächst gewährt hatte, forderte es nach einer Außenprüfung Stromsteuer für Strom zurück, der z.B. zum Antrieb von Moto­ren als Kraftstrom oder in Mess-, Steuerungs- oder Überwachungseinrichtungen sowie im Rahmen der Elektrolyse an anderer Stelle als unmittelbar an den Elektroden verwendet worden war.

Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg. Das FG urteilte, eine Steuerentlastung gemäß § 9a Abs. 1 Nr. 3 StromStG sei lediglich hinsichtlich des als "Wärmestrom" verbrauchten Stroms zu gewähren. Die Entlastung gemäß § 9a Abs. 1 Nr. 1 StromStG sei auf den Kern der Elektrolyse zu beschränken, der sich darauf reduziere, eine Spannung an die Elektroden (Anode und Kathode) zu legen, die durch die Elektrolytlösung geleitet werde (FG Hamburg vom 11.9.2013, 4 K 133/12, Haufe-Index 6428439).

 

Entscheidung

Aus den in den Praxis-Hinwei...

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    BFH VII R 52/13
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    Entscheidungsstichwort (Thema) Keine Entnahme von Strom für die Elektrolyse, soweit dieser nicht an den Elektroden angelegt wird Leitsatz (amtlich) 1. Die als abschließend zu betrachtende Aufzählung der Wärmebehandlungen in § ...

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