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Insolvenzanfechtung der Zahlung der Organgesellschaft auf die Steuerschuld des zahlungsfähigen Organträgers nur gegenüber diesem

Reinhart Rüsken
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Leitsatz

1. Bezahlt in einer umsatzsteuerlichen Organschaft die Organgesellschaft kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen die Steuerschuld des Organträgers, so ist die Zahlung nach § 134 InsO anfechtbar, wenn die Steuerforderung gegenüber dem Organträger nicht werthaltig (uneinbringlich) war.

2. Hat die Organgesellschaft die Steuerschuld des Organträgers vor Fälligkeit bezahlt, obwohl der Organträger leistungsfähig war, ist diese Zahlung gegenüber dem FA nicht gem. § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO anfechtbar, weil das FA nicht Insolvenzgläubiger ist.

3. Der Haftungsanspruch nach § 73 AO ist gegenüber dem Steueranspruch subsidiär, wenn feststeht, dass der Steuerschuldner zur Zahlung in der Lage ist. Der Tatbestand des § 73 AO wird ergänzt durch die Regelungen in § 191 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 5 AO. Danach setzt der Haftungsanspruch voraus, dass die Haftungsinanspruchnahme bei der gebotenen Ermessensausübung in Betracht kommt.

 

Normenkette

§ 37 Abs. 2 S. 1, § 73 AO, § 130, § 131 Abs. 1 Nr. 1, § 134, § 143 InsO, § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG

 

Sachverhalt

Der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Organgesellschaft, die am Tag vor dem Insolvenzantrag durch ihren Geschäftsbetrieb ausgelöste Umsatzsteuerschulden des Organträgers beglichen hat, möchte diese Zahlung im Weg der Insolvenzanfechtung nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO rückgängig gemacht wissen. Das FA ist demgegenüber der Ansicht, eine Insolvenzanfechtung führe zu keinem Erstattungsanspruch gegen das FA, sondern müsse ggf. gegen den Organträger gerichtet werden.

Einspruch und Klage (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.12.2007, 5 K 1605/04, EFG 2008, 481, Haufe-Index 1931204) gegen den Rückforderungsbescheid blieben ohne Erfolg.

 

Entscheidung

Der BFH hat dem FA recht gegeben. Das FA ist nicht Insolvenzgläubiger geworden und d...

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    BFH VII R 43/08
    BFH VII R 43/08

    Entscheidungsstichwort (Thema) Insolvenzanfechtung der Zahlung der Organgesellschaft auf die Steuerschuld des Organträgers; Subsidiarität des Haftungsanspruchs nach § 73 AO gegenüber dem Steueranspruch Leitsatz (amtlich) 1. ...

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