Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Frotscher/Geurts, EStG § 44b Erstattung der Kapitalertra ... / 2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Dr. Daniel Hoffmann
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 2

Sinn und Zweck des § 44b EStG war es ausweislich der Entwurfsbegründung zum Körperschaftsteuereformgesetz 1977[1], dass die Erstattung der an der Quelle einbehaltenen KapESt, soweit nicht eine Veranlagung in Betracht komme, so schnell wie möglich durchgeführt werden soll. Dies erschien dem Gesetzgeber notwendig, "um breiten Volksschichten, insbesondere Arbeitnehmern einen Anreiz zur Vermögensbildung in Aktien zu bieten".[2] Zudem entlastet das Erstattungsverfahren im Vergleich zur vorigen Verfahrensweise die auszahlenden Stellen. Die Erstattungsanträge wurden zuvor regelmäßig von den Zentralen der Kreditinstitute mit Sammelanträgen bei einem von den einzelnen Ländern bestimmten FA eingereicht, das den Kreditinstituten unter bestimmten Voraussetzungen die KapESt erstattete, soweit diese dem Gläubiger die Kapitalerträge aufgrund einer vorgelegten Freistellungsbescheinigung ungekürzt ausgezahlt hatten. Dieses Verfahren war für die Kreditinstitute mit einer finanziellen Belastung verbunden, weil sie die den Gläubigern ausgezahlte KapESt bis zur Erstattung durch das FA des Schuldners der Kapitalerträge zinslos vorfinanzierten.[3]

 

Rz. 3

Mit der nach § 44b Abs. 5 EStG vorgesehenen Erstattung der KapESt für die Fälle, in denen bei rechtzeitiger Vorlage eines Freistellungsauftrags nach § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG bzw. einer NV-Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG vom Steuerabzug hätte Abstand genommen werden können (Rz. 63ff.; § 44a EStG Rz. 8ff.), will die Vorschrift die FÄ von unnötiger Verwaltungsarbeit entlasten und verhindern, dass unbeschränkt stpfl. Gläubiger von Kapitalerträgen, die nicht ohnehin zur ESt veranlagt werden, allein deshalb zur ESt veranlagt werden müssen, weil sie einen Anspruch auf Anrechnung der von den Kapitalerträgen erhobenen KapESt haben...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
      329
    • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
      319
    • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
      262
    • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
      252
    • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
      231
    • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
      182
    • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
      176
    • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
      174
    • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
      168
    • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
      150
    • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
      145
    • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
      132
    • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
      114
    • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
      113
    • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
      111
    • Umsatzsteuerliche Organschaft bei einer GmbH & Co. KG
      109
    • Behindertenpauschbetrag: Kein Ansatz neben Abzug tatsächlicher Pflegekosten (FG)
      105
    • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
      105
    • Verwalter muß Anträge auf Tagesordnung setzen
      105
    • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
      103
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Die neuen Regelungen im Insolvenzrecht: Handbuch Insolvenz
    Handbuch Insolvenz
    Bild: Haufe Shop

    Das Buch stellt die Verfahrensabläufe bei Eintritt einer Insolvenz verständlich dar und gibt Antworten auf alle praxisrelevanten Fragen. Zahlreiche Beispiele, Mustertexte und besonders gekennzeichnete Tipps helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren