Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Frotscher/Geurts, EStG § 37 Einkommensteuer-Vorauszahlung

Dr. Ulf-Christian Dißars
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

1 Grundlagen

1.1 Sinn und Zweck der Regelung

 

Rz. 1

Die ESt ist eine Jahressteuer, die nach Ablauf des Vz (= Kj.) festgesetzt wird und zu zahlen ist. Das ergibt sich ausdrücklich aus § 36 Abs. 4 S. 1 EStG. Hiervon abweichend hat der Stpfl. gem. § 37 EStG bereits im Lauf des Vz regelmäßig unter bestimmten Voraussetzungen vier Vorauszahlungen auf seine voraussichtliche Steuerschuld eines Kj. zu leisten. Diese Regelung wurde aus verschiedenen Gründen geschaffen.

 

Rz. 2

Zum einen sollen die Vorauszahlungen für einen stetigen Mittelzufluss beim Staat sorgen und damit das Steueraufkommen sichern.[1] Gleichzeitig soll der Gefahr vorgebeugt werden, dass der Staat mit seiner Forderung ausfällt, wenn der Steueranspruch nach Ablauf des Vz in einer Summe festgesetzt wird und zu zahlen ist (finanzpolitischer Aspekt). Zum anderen dienen sie dem Ziel, die veranlagten Stpfl. mit denen gleichzustellen, bei denen die Steuer durch LSt (§§ 39ff. EStG) oder KapESt (§§ 43ff. EStG) direkt an der Quelle bei Zufluss der jeweiligen Erträge erhoben wird (steuerpolitischer Aspekt).[2] Letztere leisten durch den Steuerabzug zeitgerechte Vorauszahlungen auf ihre jeweilige Steuerschuld; Stpfl. mit anderen Bezügen würden ohne sachlichen Grund besser gestellt, wenn sie die Steuer erst nach der Jahresveranlagung, und damit regelmäßig erhebliche Zeit später, zu zahlen hätten. Diesen Vorteil einer späteren Zahlung sollen die Vorauszahlungen verhindern und bereits die voraussichtliche Jahressteuerschuld erheben.[3] Allerdings führen beide Verfahren nicht zu einer völligen Gleichstellung, da LSt und KapESt monatlich erhoben werden, Vorauszahlungen demgegenüber nur vierteljährlich zu zahlen sind. Die Vorschrift beinhaltet indes keine Fürsorge gegenüber dem Stpfl., die Mittel für die Jahressteuerschuld kontinuierlich ansammeln zu können, um so einer einmali...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
      465
    • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
      301
    • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
      279
    • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
      252
    • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
      239
    • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
      225
    • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
      205
    • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
      177
    • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
      144
    • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
      141
    • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
      136
    • Frotscher/Geurts, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)
      133
    • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
      133
    • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
      132
    • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
      127
    • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
      126
    • Umsatzsteuer bei Doppelzahlung einer Rechnung
      124
    • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
      121
    • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
      114
    • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
      110
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: HGB Bilanz Kommentar
    HGB Bilanz Kommentar
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Mit dem Praktiker-Kommentar in neuer Auflage lösen Sie auch schwierige Fragen zu Bilanzierung, Jahresabschluss und Lagebericht sicher. Alle Änderungen sind mit Fallbeispielen und Buchungssätzen praxisgerecht dargestellt und erläutert. Im Praktiker-Kommentar inklusive: Die stets aktuelle Online-Version


    Einkommensteuergesetz / § 37 Einkommensteuer-Vorauszahlung
    Einkommensteuergesetz / § 37 Einkommensteuer-Vorauszahlung

      (1) 1Der Steuerpflichtige hat am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten, die er für den laufenden Veranlagungszeitraum voraussichtlich schulden wird. 2Die Einkommensteuer-Vorauszahlung ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren