Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Flächenmaßstab als zutreffender Vorsteueraufteilungsschlüssel

Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Der Vorsteuerabzug aus einem Generalmietvertrag ist nur insoweit abzugsfähig, wie eine steuerpflichtige Weitervermietung erfolgt. Dabei ist bei der Aufteilung ein Flächenschlüssel zulässig.

 

Sachverhalt

Eine Grundstücksgemeinschaft errichtete von 1993 bis 1995 ein Gewebezentrum und vermietete dieses an die Klägerin als Generalmieterin. Teilweise wurden Gebäudeteile von der Generalmieterin an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Mieter vermietet. Da die Grundstücksgemeinschaft davon ausging, mit dem Bau des Gebäudes (Abriss eines Altgebäudes) vor dem 11.11.1993 begonnen zu haben, vermietet sie das Gebäude insgesamt unter Verzicht auf die Steuerbefreiung steuerpflichtig an die Klägerin (§ 9 Abs. 2 UStG a.F, vgl. auch § 27 Abs. 2 UStG). In einem separaten Verfahren wurde der Grundstücksgemeinschaft der Vorsteuerabzug verwehrt, da zwar die Abrissmaßnahmen vor dem 11.11.1993 begonnen hatten, nicht aber der Bau des neuen Gebäudes (Niedersächsisches FG, Urteil v. 14.6.2007, 5 K 265/02 n.v., BFH, Beschluss v. 29.5.2008, V B 160/07, BFH/NV 2008 S. 1544).

Die Klägerin hatte - noch vor Abschluss des Verfahrens bei der Grundstücksgemeinschaft - den vollen Vorsteuerabzug aus der gezahlten Generalmiete vorgenommen. In einer Betriebsprüfung wurde der Vorsteuerabzug anteilig versagt, da aufgrund des Baubeginns ab dem 11.11.1993 ein Verzicht auf die Steuerbefreiung bei Vermietung an einen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer nicht erfolgen könne. Bei der Kürzung des Vorsteuerabzugs legte die Finanzverwaltung einen Flächenmaßstab zugrunde.

Die Klägerin begehrte anhand eines anderen Aufteilungsschlüssels eine deutlich geringere Kürzung des Vorsteuerabzugs. In der mündlichen Verhandlung wurde als letzter Antrag für die Vorsteueraufteilung der Mietaufwand brutto aus dem Genera...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
      297
    • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
      214
    • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
      198
    • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
      170
    • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
      154
    • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
      149
    • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
      148
    • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
      139
    • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
      130
    • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
      130
    • Vermieterpfandrecht für Mietforderungen in der Insolvenz des Mieters
      107
    • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
      102
    • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
      101
    • Befreiung von der Prüfungspflicht zum Angestelltenlehrgang II bei der Eingruppierung eines Arbeitnehmers
      99
    • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
      99
    • Schell, SGB IX § 44 Stufenweise Wiedereingliederung / 2.3.10 Unterbrechung des Wiedereingliederungsprozesses
      93
    • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
      92
    • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
      89
    • Begleitperson (Beistand) darf grundsätzlich zur Eigentümerversammlung mitgebracht werden
      87
    • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
      87
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Bilanzfragen sicher gelöst: Rechnungslegung - Einzelabschluss
    Handbuch der Rechnungslegung_Einzelabschluss online

    Alle handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung und Prüfung – fundiert kommentiert, praxisnah aufbereitet. Mit 7.600 Gerichtsentscheidungen und über 2.000 Verwaltungsvorschriften. Inklusive Spezialfragen zu E-Bilanz, Factoring & IFRS. Jetzt kostenlos testen.


    FG Nürnberg 2 K 539/2009
    FG Nürnberg 2 K 539/2009

    Entscheidungsstichwort (Thema) Maßstab der Kürzung der Vorsteuer aus einem Generalmietvertrag wegen einer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Nutzung Leitsatz (redaktionell) Der Vorsteuerabzug ist gem. § 15 Abs. 2 Nr. 1 ...

    4 Wochen testen

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren