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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 8.3.1.5 Zusammenfassende Übersicht

Ewald Dötsch, Torsten Werner
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Tz. 196

Stand: EL 109 – ET: 03/2023

 
Ebene der Kö Ebene der AE
1. Erwerb eigener Anteile
Behandlung in H-Bil und St-Bil
Rn des BMF-Schr Stliche Konsequenzen Rn des BMF-Schr   Rn des BMF-Schr

Keine Aktivierung der erworbenen Anteile, sondern Behandlung wie eine Kap-Herabsetzung.

Der Nennbetrag der erworbenen eigenen Anteile ist auf der Passivseite der Bil offen vom Posten "Gezeichnetes Kap" abzusetzen.
2
a)

Erwerb zum angemessenen Kaufpreis oberhalb des Nennbetrags (s Tz 183)

aa) iHd Nennbetrags: Anwendung des § 28 Abs 2 KStG, dh Erhöhung des stlichen Einlagekontos, aber abw von § 28 Abs 2 S 1 KStG keine Verringerung des Sonderausweises, weil kein Kap-Ertrag beim AE.
bb) Übersteigender Betrag = Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG, dh Verringerung des stlichen Einlagekontos, soweit die Leistung den ausschüttbaren Gewinn übersteigt.
9 Beim AE stellt der Erwerb der eigenen Anteile durch die Kö ein Veräußerungsgeschäft dar, das nach allgemeinen Grundsätzen (insbes § 17 EStG) der Besteuerung unterliegt (s Tz 182) 20 bis 22
Der Betrag, um den der Erwerbspreis den Nennbetrag übersteigt, ist mit den frei verfügbaren Gewinn- und Kap-Rücklagen zu verrechnen. 2
b)

Erwerb zu einem unangemessen hohen Kaufpreis

Ggf vGA. Dann ist KapSt einzubehalten (s Tz 186 und s Anh zu § 8 Abs 3 KStG "Eigene Anteile"),

12    

Aufwendungen iVm dem Erwerb sind hr-lich Aufwand des betr Geschäftsjahrs

(s Tz 99, 100).
3
c)

Erwerb zum angemessenen Kaufpreis unterhalb des Nennbetrags (s Tz 187)

Stliches Einlagekonto und Sonderausweis verringern sich nicht. Differenzbetrag zum Nennwert: Behandlung wie Kap-Herabsetzung ohne Auszahlung an die AE. Nach § 28 Abs 2 S 1 KStG verringert sich ein etwaiger Sonderausweis bis auf null und anschließend das stliche Einlagekonto.

10    
   
d)

Erwerb zu einem unangemessen niedrigen Kau...

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