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Anspruch auf variable Vergütung trotz Elternzeit

Haufe Redaktion
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Leitsatz

Eine variable, leistungsabhängige Vergütung ist grundsätzlich nur für Zeiten geschuldet, in denen tatsächlich Arbeitsleistung erbracht wird.

Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Frage, ob dem Kläger für das Jahr 2022 eine ungekürzte variable Vergütung zusteht, obwohl er in Teilen des Jahres Elternzeit in Anspruch genommen hat.

Der Kläger ist seit dem 1.8.1999 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin beschäftigt, zuletzt als dezentrale Orga-Führungskraft. Zu seinen Aufgaben gehörte im Jahr 2022 insbesondere die Betreuung der ihm zugeordneten Vertriebspartner. Er war für Vertriebstraining, Unterstützung des Verkaufsprozesses, Beratung sowie Weiterbildungsmaßnahmen zuständig. Eigene Versicherungsvermittlungen nahm er nicht vor. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe Anwendung.

Mit Wirkung zum 1.1.2020 schlossen die Beklagte und der Gesamtbetriebsrat eine Gesamtbetriebsvereinbarung über ein Vergütungssystem für den nichtleitenden angestellten Außendienst (GBV 2019). Danach basiert die Vergütung auf einem jährlichen Brutto-Zieleinkommen, das sich aus einem Fixum und einer variablen Vergütung im Verhältnis 60:40 zusammensetzt. Die Variable besteht wiederum hälftig aus einer Produktionsvergütung und einer Vorjahreskomponente. Für die Produktionsvergütung ist maßgeblich, in welchem Umfang die festgelegten Produktionsziele erreicht werden. Die GBV 2019 enthält keine ausdrückliche Regelung dazu, wie Fehlzeiten, Ruhenszeiten des Arbeitsverhältnisses oder Elternzeit bei der Berechnung der variablen Vergütung zu behandeln sind. Eine Vorgängerregelung aus dem Jahr 2016 hatte dagegen noch ausdrückliche Kürzungsregelungen vorgesehen.

Ende des Jahres 2021 beantragte der Kläger nach Abstimmung mit seinem Vorgesetzten...

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BAG 10 AZR 119/24
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Entscheidungsstichwort (Thema) Variable Vergütung. Gesamtbetriebsvereinbarung. Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn”. Zielerreichung. Kürzung aufgrund von Elternzeit Orientierungssatz 1. Während der Elternzeit ruht das ...

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