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Ärztliche Notfallpraxis kein Arbeitszimmer – funktionale Einheit mehrerer Räume als Arbeitszimmer

Michael Wendt
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Leitsatz

1. Eine ärztliche Notfallpraxis im selbst genutzten Wohnhaus unterliegt nicht der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG, wenn sie nach außen erkennbar dem Publikumsverkehr gewidmet ist. Die Bestimmung für den Publikumsverkehr setzt voraus, dass die Notfallpraxis über einen Eingangsbereich verfügt, der sich erkennbar von den privat genutzten Räumlichkeiten absetzt und keine unmittelbare räumliche Verbindung zu diesen aufweist (Fortführung der Senatsrechtsprechung, BFH, Urteil vom 5.12.2002, IV R 7/01, BStBl II 2003, 463).

2. Nutzt ein Steuerpflichtiger mehrere in die häusliche Sphäre eingebundene Räume für berufliche oder betriebliche Zwecke, ist die Qualifizierung als häusliches Arbeitszimmer regelmäßig für jeden Raum gesondert vorzunehmen. Eine gemeinsame Qualifizierung kommt nur in Betracht, wenn die Räume infolge nahezu identischer Nutzung eine funktionale Einheit bilden (Hinweis auf BFH, Urteil vom 19.9.2002, VI R 70/01, BStBl II 2003, 139).

 

Normenkette

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG

 

Sachverhalt

Eine in einer Gemeinschaftspraxis selbstständig tätige Ärztin machte Aufwendungen für eine Notfallpraxis sowie ein Arbeitszimmer im eigenen Einfamilienhaus als Betriebsausgaben geltend. Die Notfallpraxis befand sich nach Angaben der Ärztin im Kellergeschoss des 300 m von den Räumen der Gemeinschaftspraxis entfernten Wohnhauses. Die Patienten sollten den Angaben zufolge durch die Garage Zugang zu den Kellerräumen haben. Im Erdgeschoss des Wohnhauses befand sich außerdem ein büromäßig eingerichtetes Arbeitszimmer.

Das FA erkannte die geltend gemachten Kosten insgesamt nicht an und wurde darin vom FG bestätigt.

 

Entscheidung

Der BFH hob das FG-Urteil auf und verwies das Verfahren zurück. Es müsse noch aufgeklärt werden, ob die Notfallpraxis über einen eigenstän...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Häusliches Arbeitszimmer; Notfallpraxis im selbstgenutzten Wohnhaus; Widmung für den Publikumsverkehr; funktionale Einheit Leitsatz (amtlich) 1. Eine ärztliche Notfallpraxis im selbst genutzten ...

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