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EuGH Urteil vom 06.07.2000 - C-73/99

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Begriffe der „Leistungen” und „Renten”. Krankenversicherungspflicht im Wohnmitgliedstaat. Zuschuss zur Krankenversicherung nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats

Normenkette

EWGV 1408/71 des Rates

Beteiligte

Movrin

Viktor Movrin

Landesversicherungsanstalt Westfalen

Verfahrensgang

SG Münster ()

Gründe

1.

Das Sozialgericht Münster hat mit Beschluß vom 26. Januar 1999, beim Gerichtshof eingegangen am 2. März 1999, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) eine Frage nach der Auslegung des EG-Vertrags und der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 (ABl. 1997, L 28, S. 1) geänderten und aktualisierten Fassung (nachstehend: Verordnung Nr. 1408/71) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

2.

Diese Frage stellt sich in einem Rechtsstreit, den Viktor Movrin (nachstehend: Kläger), ein niederländischer Staatsbürger mit Wohnsitz in den Niederlanden, gegen die Landesversicherungsanstalt Westfalen (nachstehend: Beklagte) wegen deren Weigerung führt, ihm einen Zuschuß zu den Aufwendungen für seine niederländische Pflichtkrankenversicherung zu gewähren.

Gemeinschaftsrecht

3.

In Artikel 1 Buchstabe t der Verordnung Nr. 1408/71 sind

[f]ür die Anwendung dieser Verordnung … die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:

…

t)

”Leistungen” und „Renten”: sämtliche Leistungen und Renten einschließlich aller ihrer Teile aus öffentlichen Mitteln, aller Zuschläge, Anpassungsbeträge und Zulagen, soweit Titel III nichts anderes vorsieht; ferner die Kapitalabfindungen, die an die Stelle der Renten treten können, ...

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