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VGH Baden-Württemberg Urteil vom 05.11.2003 - 13 S 2709/02

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Rechtskraft nein

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Einbürgerungsanspruch von Kindern. Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt. Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts eines Elternteils. Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts. Passlosigkeit. Einbürgerung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes gemäß § 4 Abs. 3 StAG setzt einen im Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit acht Jahren ununterbrochen rechtmäßigen Aufenthalt eines Elternteils im Bundesgebiet voraus.

2. § 89 Abs. 3 und § 97 AuslG sind bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG vorliegen, nicht entsprechend anwendbar.

 

Normenkette

StAG § 4 Abs. 3 S. 1, § 40b; AuslG § 89 Abs. 3, §§ 97, 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 (F. 1965)

 

Verfahrensgang

VG Sigmaringen (Urteil vom 21.10.2002; Aktenzeichen 9 K 1317/01)

 

Nachgehend

BVerwG (Urteil vom 29.03.2006; Aktenzeichen 5 C 4.05)

 

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 21. Oktober 2002 – 9 K 1317/01 – wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die am …1991 und am …1993 in Albstadt geborenen Kläger begehren ihre Einbürgerung.

Ihr Vater, ein jugoslawischer Staatsangehöriger, reiste im Jahr 1987 in das Bundesgebiet ein. Er war vom 28.1.1988 bis zum 28.1.1993 im Besitz von befristeten Aufenthaltserlaubnissen. Im Anschluss daran wurde sein Aufenthalt im Bundesgebiet geduldet. Am 19.7.2001 wurde ihm eine bis zum 19.7.2002 befristete Aufenthaltsbefugnis erteilt, die am 8.8.2002 bis zum 19.7.2003 verlängert wurde. Über den am 30.6.2003 gestellten Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis ist noch nicht entschieden worden.

Die Mutter der Kläger, eine ehemalige Deutsche, erwarb in ihrer Kindheit die Staatsangehöri...

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Staatsangehörigkeitsgesetz / § 4 [Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt]
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  (1) 1Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. 2Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den ...

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