Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 19.01.1993 - PL 15 S 346/92

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

gerichtliches Verfahren. Antragsbefugnis. Personalversammlung. Nichtöffentlichkeit. Auskunftsperson. parteipolitische Betätigung. Teilnahme von Landtagsabgeordneten an der Personalversammlung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren ist antragsbefugt, wer durch die begehrte gerichtliche Entscheidung unmittelbar in seiner personalvertretungsrechtlichen Stellung betroffen ist. In diesem Sinn wird die Stellung des Dienststellenleiters durch die Frage berührt, ob der Personalrat bestimmte dienststellenfremde Personen zur Personalversammlung hinzuziehen durfte.

2. Die Hinzuziehung mehrerer Abgeordneten des Landtags zu einer Personalversammlung verstößt im Blick auf das Verbot parteipolitischer Betätigung gegen das Gebot der Nichtöffentlichkeit von Personalversammlungen.

 

Normenkette

LPVG § 49 Abs. 1 S. 3, §§ 52, 86 Abs. 1 Nr. 3; BPersVG § 48 Abs. 1 S. 3, §§ 51, 86 Abs. 1 Nr. 3

 

Verfahrensgang

VG Karlsruhe (Beschluss vom 04.12.1991; Aktenzeichen 16 K 1478/91)

 

Nachgehend

BVerwG (Beschluss vom 10.03.1995; Aktenzeichen 6 P 15.93)

 

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 4. Dezember 1991 – 16 K 1478/91 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß festgestellt wird: Der Beteiligte war nicht befugt, Landtagsabgeordnete zu der am 2. Oktober 1991 durchgeführten Personalversammlung hinzuziehen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Tatbestand

I. Zwischen den Beteiligten besteht Streit über die Frage, ob der beteiligte Personalrat befugt war, Landtagsabgeordnete zu, einer Personalversammlung hinzuzuziehen.

Am 2.10.1991 fand bei der … eine Personalversammlung mit etwa 400 teilnehmenden Beschäftigten statt. Hierzu, hatte der beteiligte Personalrat am 5.9.1991 folgende Tagesordnung b...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Sicher agieren: Schnelleinstieg in das Vergaberecht
Schnelleinstieg in das Vergaberecht
Bild: Haufe Shop

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen müssen Transparenz und der wirtschaftliche Umgang der zur Verfügung stehenden Mittel gewährleistet sein. Dieses Buch zeigt Ihnen, wie Sie die Regelungen des Vergaberechts sicher und effizient umsetzen.


Bundespersonalvertretungsge... / § 51 Versäumnis von Arbeitszeit
Bundespersonalvertretungsge... / § 51 Versäumnis von Arbeitszeit

1Die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben des Personalrats erforderliche Versäumnis von Arbeitszeit hat keine Minderung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgelts zur Folge. 2Werden Personalratsmitglieder durch die Erfüllung ihrer Aufgaben über ihre ...

4 Wochen testen


Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren