Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

VG Stuttgart Urteil vom 16.06.1998 - 3 K 1456/97

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Fernsehgebühren

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 06.09.1999; Aktenzeichen 1 BvR 1013/99)

VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 10.05.1999; Aktenzeichen 2 S 2104/98)

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

 

Tatbestand

Die Klage richtet sich gegen einen Feststellungsbescheid des Beklagten vom 27.1.1997 über den Umfang der Rundfunkgebührenpflicht der Klägerin.

Die Klägerin betreibt in … das Hotel „…”, dessen Gästezimmer mit Fernsehgeräten ausgestattet sind. Mit Beauftragten-Änderungsmeldung vom 19.8.1992 wurde ein aktueller Bestand von 114 Fernsehgeräten im Betrieb der Klägerin gemeldet (110 Fernsehgeräte in Gästezimmern, 2 Fernsehgeräte in Konferenzzimmern und 2 Videogeräte).

Zum 30.3.1993 meldete die Klägerin zunächst 21 Fernsehgeräte bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ab. In der Folgezeit kam es dann noch verschiedene Male zu Ab- und Anmeldungen von Geräten. Schließlich teilte die Klägerin dem Beklagten mit Schreiben vom 28.12.1994 mit, sie beabsichtige, ihren Gasten künftig nur noch privates Fernsehen und keine öffentlich-rechtlichen Sender mehr anzubieten; der Beklagte möge geeignete Maßnahmen veranlassen, um den Empfang öffentlich-rechtlicher Sender mit den Empfangsgeräten der Klägerin zu verhindern. Der Beklagte teilte der Klägerin daraufhin mit, daß diese unabhängig vom Empfang öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Programme für jedes zum Empfang bereitgehaltene Rundfunkgerät gebührenpflichtig sei …

Gegen verschiedene Gebührenbescheide des Beklagten legte die Klägerin Widersprüche ein, über die bisher nicht entschieden ist.

Im Dezember 1996 suchte ein Beauftragter des Beklagten die Klägerin auf und hielt in einem Bericht vom 16.1.1997 folgende Angaben der Klägerin fest: Derzeit seien alle Fern...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Die neue Entgeltordnung nach TVöD
Die neue Entgeltordnung TVöD
Bild: Haufe Shop

Seit 01.01.2017 gilt eine neue Entgeltordnung für kommunale Beschäftigte. Das Buch gibt Ihnen einen Überblick über alle Änderungen und das neue Eingruppierungsrecht.


BVerfG 1 BvR 1013/99
BVerfG 1 BvR 1013/99

  Verfahrensgang VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 10.05.1999; Aktenzeichen 2 S 2104/98) VG Stuttgart (Urteil vom 16.06.1998; Aktenzeichen 3 K 1456/97)   Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung ...

4 Wochen testen


Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren