Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sächsisches LAG Urteil vom 29.07.2004 - 3 Sa 1123/03

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Widerruf. Datenschutzbeauftragter

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Bestellung zum behördlichen Datenschutzbeauftragten und der Widerruf derselben bedürfen zu ihrer Wirksamkeit i.d.R. der arbeitsrechtlichen Umsetzung.

2. Je nach arbeitsvertraglicher Vereinbarung kommt eine Umsetzung der Maßnahme per Direktionsrecht, per Änderungsvertrag oder Änderungskündigung in Betracht.

 

Normenkette

BDSG 1990 § 4f; DSG SN § 11; BGB § 611

 

Verfahrensgang

ArbG Dresden (Urteil vom 29.10.2003; Aktenzeichen 13 Ca 5525/02)

 

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 29.10.2003 – 13 Ca 5525/02 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

 

Tatbestand

Gegenstand des Rechtsstreits ist im Wesentlichen die Frage, ob die Beklagte berechtigt war, dem Kläger die Aufgabe eines behördlichen Datenschutzbeauftragten zu entziehen.

Der 1958 geborene Kläger ist Diplomingenieur und Verwaltungsfachwirt. Er steht aufgrund eines Arbeitsvertrages vom 22.11.1991 (Bl. 5 d. A.) seit 01.01.1992 in einem Arbeitsverhältnis zur Beklagten als „vollbeschäftigter Angestellter” in Vergütungsgruppe IV a BAT-O.

Derzeit bekleidet der Kläger die Funktion des Leiters der Projektgruppe „Abwasserbeiträge” und des stellvertretenden Amtsleiters der Bauverwaltung. In diesen Funktionen betreut der Kläger auch die EDV im Bereich der Bauverwaltung und ist zuständig für die Erstellung und Betreuung des geografischen Informationssystems GIS.

Mit Schreiben des Oberbürgermeisters der Beklagten vom 01.06.1994 (Bl. 6/7 d. A.) wurde der Kläger zum behördeninternen Datenschutzbeauftragten „ernannt”; ihm wurde eine monatliche Stellenzulage in Höhe von DM 100,00 brutto zuerkannt. Die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten b...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


Datenschutzgesetz Sachsen / § 11 Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
Datenschutzgesetz Sachsen / § 11 Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen

  (1) 1Öffentliche Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 können einen Datenschutzbeauftragten sowie einem Vertreter, der ihn bei Abwesenheit vertritt, bestellen. 2Die Bestellung bedarf der Schriftform. 3Mehrere öffentliche Stellen können gemeinsam einen ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren