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OVG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 14.10.1992 - 4 A 10778/92

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nicht rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Mitbestimmung

 

Verfahrensgang

VG Koblenz (Beschluss vom 26.02.1992; Aktenzeichen 4 PK 2928/91)

 

Tenor

Unter entsprechender Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Koblenz – Fachkammer für Personalvertretungssachen (Bund) – vom 26. Februar 1992 wird festgestellt, daß der Beteiligte durch die Übertragung des Dienstpostens TE 030 Z 610 an Herrn Hauptmann … das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers verletzt hat.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Tatbestand

I.

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Übertragung eines Dienstpostens beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung – BWB – an einen Soldaten der Mitbestimmung des Antragstellers unterliegt.

Auf Weisung des Dienstherrn wurde Hauptmann …, der als Soldat bis dahin in der Abteilung Flugkörper des BWB tätig gewesen war, ab 06. Dezember 1989 zur Dienstleistung in das Referat Interne Revision abkommandiert. Ein dem dortigen Tätigkeitsbereich entsprechender Dienstposten wurde für dieses Referat im Frühjahr1990 unter der Bezeichnung TE 030 Z 610 förmlich eingerichtet und mit der Besoldungsgruppe A 12 bewertet. Auf die Ausschreibung hin bewarben sich Hauptmann … sowie zehn Beamte des BWB. Der Beteiligte teilte dem Antragsteller mit Schreiben vom 23. November 1990 seine Absicht mit, den Dienstposten an Hauptmann … als dem bestgeeigneten Bewerber zu übertragen. Der Antragsteller brachte daraufhin mehrfach mündlich und schriftlich Bedenken gegen die beabsichtigte Personalentscheidung vor und versagte, nachdem der Beteiligte ihm Ende April 1991 mitgeteilt hatte, daß er an seiner Entscheidung festhalte, unter dem 13. Mai 1991 endgültig seine Zustimmung. Einen gleichzeitig gestellten Antrag, dem Beteiligten im Wege der einstweiligen Verfügung die Besetzung des Diens...

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