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OVG des Saarlandes Urteil vom 22.06.2007 - 3 A 187/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Frage der Anrechnung des in einer Werkstätte für behinderte Menschen zur Verfügung gestellten kostenfreien Mittagessens im Rahmen der Grundsicherung (GSiG) alten Rechts

 

Leitsatz (amtlich)

Im Rahmen der Grundsicherung alten Rechts (GSiG) ist das in einer Werkstätte für behinderte Menschen zur Verfügung gestellte kostenfreie Mittagessen weder bei der Bemessung der Regelsätze noch als einzusetzendes Einkommen zu berücksichtigen.

 

Normenkette

BSHG § 76; GSiG § 3

 

Verfahrensgang

VG des Saarlandes (Urteil vom 16.12.2005; Aktenzeichen 3 K 136/05)

 

Tenor

Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 16. Dezember 2005 – 3 K 136/05 – wird der Beklagte verpflichtet, die Bescheide vom 31.7.2003 und vom 25.5.2004 aufzuheben und dem Kläger Grundsicherungsleistungen zu gewähren, ohne diese um den Wert des in der Werkstatt für Behinderte angebotenen Mittagessens zu mindern.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Der am … 1968 geborene Kläger, der zu 100 % schwerbehindert und tagsüber in einer Werkstatt für Behinderte tätig ist, beantragte im Dezember 2002 durch seinen Vater und Betreuer beim Beklagten Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG), die ihm ab dem 1.1.2003 auch bewilligt wurden.

Mit Bescheid vom 31.7.2003 rechnete der Beklagte für die Zeit ab dem 1.9.2003 erstmals ein Werkstatteinkommen des Klägers in Form von Sachbezügen in Höhe von monatlich 47,40 Euro (bedarfsmindernd) an. Die Anrechnung erfolgte mit Rücksicht auf den Umstand, dass der Kläger in der Behindertenwerkstatt mit Mittagessen versorgt wurde.

Hiergegen legte der Kläger laut...

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VG des Saarlandes 3 K 136/05
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