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OLG Hamm Urteil vom 26.04.2005 - 7 U 48/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Grundsteuer und Centermanagerkosten in Nebenkostenabrechnungen

 

Normenkette

BGB § 535

 

Verfahrensgang

LG Siegen (Urteil vom 23.07.2004; Aktenzeichen 7 O 96/02)

 

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.7.2004 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des LG Siegen unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen dahin abgeändert, soweit die Klägerin auf die Widerklage und Hilfswiderklage der Beklagten hin verurteilt worden ist, mehr als 34.906,29 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 23.907,90 EUR seit dem 4.11.2001, aus 7.967,41 EUR seit dem 7.11.2003 und aus 3.030,98 EUR seit dem 11.3.2002 zu zahlen.

Die weiter gehende Widerklage bleibt abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 22 % und die Beklagte 78 %.

Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin 17 % und die Beklagte 83 %.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

Gründe

1. Die Klägerin ist Eigentümerin des Objektes ... in S.-W. Die Beklagte mietete von der Rechtsvorgängerin der Klägerin, der ..., in K. mit Vertrag vom 27.6./21.12.1990 die im ersten Obergeschoss des Geschäftshauses gelegene Nutzungsfläche zum Betrieb eines Einzelhandels für Spielwaren und Kinderbedarfsartikel. Die Tragung der Nebenkosten regelt § 6 des Vertrages, in dem es u.a. heißt:

Neben der Miete gem. § 4 hat der Mieter sämtliche dem Vermieter für das Gesamtobjekt einschließlich gemeinschaftlicher Anlagen und Einrichtungen, Verkehrsflächen und Stellplätze entstehenden Nebenkosten ab Mietbeginn anteilig ... zu zahlen. Diese umfassen insb.:

h) Gemeinde...

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