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OLG Hamm Urteil vom 25.09.2017 - 6 U 191/15

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Verfahrensgang

LG Dortmund (Aktenzeichen 2 O 240/11)

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 10. September 2015 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen und unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 3.088,12 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.04.2010 sowie 961,28 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz trägt der Kläger zu 40 %, die Beklagte zu 60%, die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger zu 25%, die Beklagte zu 75 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 

Gründe

I. Die Parteien streiten um Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung.

Der Kläger unterhielt bei der Beklagten seit 1991 eine Gebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert gegen Schäden durch u.a. Sturm/Hagel für das Wohngebäude A-Straße ...1 in E. Grundlage sind der Versicherungsschein vom 22.05.1992 und die VGB 88 (Anlage K 1), die u.a. folgende Regelungen enthalten:

"§ 8 Sturm; Hagel

1. Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8.

...

2. Versichert sind nur Schäden, die entstehen

a) durch unmittelbare Einwirkung des Sturms auf versicherte Sachen,

b) dadurch, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft,

c) als Folge eines Sturmschadens gemäß a) oder b) an versicherten Sachen"...

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OLG Karlsruhe 12 U 251/04
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  Leitsatz (amtlich) Zum Nachweis eines Sturmschadens ist es nicht erforderlich, dass der Beweis für ein direktes Auftreffen einer Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 auf das versicherte Gebäude erbracht wird.  Normenkette FEVB § 3; VGB-88 § ...

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