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OLG Hamm Beschluss vom 29.10.2015 - 2 Ausl. 105/15

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien zur Strafvollstreckung aus einem Abwesenheitsurteil

 

Leitsatz (amtlich)

Das Recht auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach Art. 466 ff. der rumänischen Strafprozessordnung genügt grundsätzlich den Anforderungen des § 83 Abs. 4 IRG hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung aus einem Abwesenheitsurteil.

 

Normenkette

IRG § 83 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4

 

Verfahrensgang

GStA Hamm (Aktenzeichen 4 Ausl. A 142/15)

 

Tenor

Die Auslieferung des Verfolgten nach Rumänien zur Strafvollstreckung auf der Grundlage der ihm in dem Europäischen Haftbefehl des Amtsgerichts Corabia vom 13.02.2012 (Nr. 1/13.02.2012; 2557/213/2011) i.v.m. dem Urteil des Amtsgerichts Corabia vom 15.11.2011 (Nr. 206) zur Last gelegten Tat ist zulässig.

 

Gründe

I.

Die rumänischen Behörden betreiben gegen den Verfolgten das Auslieferungsverfahren zur Strafvollstreckung und haben ihn im Schengener Informationssystem unter der SIDN X000000 159840600001 zur Festnahme ausgeschrieben. Die Ausschreibung gründet sich auf den Europäischen Haftbefehl des Amtsgerichts Corabia vom 13.02.2012 (Nr. 1/13.02.2012; 2557/213/2011), der sich wiederum auf den nationalen Haftbefehl dieses Gerichts vom 08.12.2011 (Nr. 250) gründet, der wiederum seine Grundlage in dem - seit dem 08.12.2011 rechtskräftigen - Urteil des Amtsgerichts Corabia vom 15.11.2011 (Nr. 206) hat.

Mit dem vorgenannten Urteil wird dem Verfolgten zur Last gelegt, es in den Jahren 2009 bis 2011 in Corabia/Rumänien pflichtwidrig unterlassen zu haben, seiner richterlich verfügten Unterhaltspflicht gegenüber seinem minderjährigen Kind O B nachzukommen.

Es handelt sich um ein strafbares Verhalten nach Art. 305 des rumänischen Strafgesetzbuches. Wegen dieser Tat ist der Verfolgte mit dem vo...

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Gesetz über die internation... / § 83 Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
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  (1) Die Auslieferung ist nicht zulässig, wenn   1. der Verfolgte wegen derselben Tat, die dem Ersuchen zugrunde liegt, bereits von einem anderen Mitgliedstaat rechtskräftig abgeurteilt worden ist, vorausgesetzt, dass im Fall der ...

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