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OLG Düsseldorf Beschluss vom 25.05.1998 - 3 Wx 29/98

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Beteiligte

3. die übrigen Mitglieder der eingangs näher bezeichneten Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß der anliegenden Liste

 

Verfahrensgang

LG Düsseldorf (Aktenzeichen 25 T 807/97)

AG Düsseldorf (Aktenzeichen 291 II 345/96 WEG)

 

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 2 trägt die Gerichtskosten der dritten Instanz und die den übrigen Beteiligten in diesem Rechtszug notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten.

Wert: 7.500,00 DM.

 

Gründe

I.

Die Beteiligten sind die Mitglieder der oben genannten Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Beteiligte zu 1 ist Eigentümer der im Dachgeschoß gelegenen Wohnung Nr. 11. Diese Wohnung hatte der Voreigentümer im Jahre 1981 neu ausbauen lassen. Dabei wurde das Badezimmer an den allgemeinen Heizkreislauf in der Weise angeschlossen, daß aus dem Badezimmer senkrecht nach unten in den Flur der darunter liegenden Wohnung Nr. 9 laufende Vor- und Rücklaufleitungen, welche waagerecht in der Wohnung Nr. 9 über Putz durch das Badezimmer und den Flur geführt wurden, in diesem Geschoß an die Steigleitung angeschlossen wurden. Diese beiden Leitungen versorgten ausschließlich die Wohnung Nr. 11 mit Wärme. Die Heizungs- und Sanitärarbeiten führte die Firma R. und S. durch.

Mit Beschluß vom 30. Mai 1981 genehmigte die Wohnungseigentümergemeinschaft den Ausbau des Dachgeschosses mit 6 Ja-Stimmen ohne Nein-Stimmen und ohne Enthaltungen (wie in der mündlichen Verhandlung des Amtsgerichts am 24. März 1997 festgestellt worden ist).

Der Beteiligte zu 2 ist seit dem 27. November 1991 Eigentümer der Wohnung Nr. 9; 1996 ließ er die durch seine Wohnung führenden Rohre, die das Bad der Wohnung Nr. 11 mit Wärme versorgten, entfernen.

Das Amtsgericht hat auf Antrag des Beteiligten zu 1 den Beteiligten zu 2 verpflichtet,

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  Leitsatz Führen solche Leitungen genehmigtermaßen durch anderes Sondereigentum, darf sie dieser Sondereigentümer nicht eigenmächtig entfernen  Normenkette § 5 Abs. 3 WEG, § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 242 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 ...

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