Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Bremen Beschluss vom 27.11.2001 - 3 W 52/01

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Bei Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum bedarf es keines neuen Aufteilungsplanes, wenn Lage und Grenzen des Sondereigentums unverändert bleiben

 

Leitsatz (amtlich)

Wird ein Teileigentum in Wohnungseigentum umgewandelt, ist die Einreichung eines neuen, amtlich berichtigten Aufteilungsplanes nicht erforderlich, wenn die Lage und die Grenzen des Sondereigentums unverändert bleiben.

 

Normenkette

GBO § 29; WEG § 7 Abs. 4

 

Verfahrensgang

LG Bremen (Aktenzeichen 3 T 587/01)

 

Tenor

Auf die weitere Beschwerde des Notars H. werden der Beschluss der 3. Zivilkammer des LG Bremen v. 20.8.2001 und der Beschluss des AG Bremen – Grundbuchamt – v. 4.7.2001 aufgehoben und das AG Bremen – Grundbuchamt – angewiesen, den Eintragungsantrag des Notars H. unter Beachtung der Rechtsauffassung des erkennenden Senats neu zu bescheiden.

 

Gründe

Mit notariellem Kaufvertrag vom 23.3.2000 erwarb der Bankkaufmann M. vom Eigentümer des Hauses H. Straße 71 in Bremen, das zuvor vom Eigentümer in Wohnungseigentum und Teileigentum aufgeteilt worden war, das im Souterrain und Hochparterre mit der Nr. 1 bezeichnete Teileigentum. Mit notariellem Vertrag vom 31.10.2000 (UR-Nr. 180/2000 Notar H.) verkaufte der Bankkaufmann M. das Teileigentum an die Lehrerin H. Eingangs des Vertrages heißt es: „Das Teileigentum wird in Wohnungseigentum umgewandelt.” Dem Vertrag war der bei Einrichtung von Wohnungs-/Teileigentum durch den früheren Hauseigentümer gefertigte Aufteilungsplan in Kopie beigefügt.

Am 2.1.2001 beantragte der Notar H. u.a., die Umwidmung des Teileigentums in Wohnungseigentum im Grundbuch einzutragen und das Eigentum umzuschreiben. Durch Beschluss vom 6.3.2001 beanstandete das Grundbuchamt das Fehlen der Zustimmung der Eigentümer des in VR Bl. 3171 und 3172 eingetragenen Grundb...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Bauliche Veränderungen (ZertVerwV) / 7.3.3 Kostenverteilung von Gestattungsmaßnahmen
    0
  • Hausgeld, Mahnwesen (ZertVerwV) / 2.2.1 Bestimmungen des Hausgeldschuldners
    0
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (ZertVerwV) / 7.1 Betreten
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Künstliche Intelligenz in der Immobilienverwaltung
Künstliche Intelligenz in der Immobilienverwaltung
Bild: Haufe Shop

Uwe Effenberger bietet mit seinem Buch einen leicht verständlichen Einstieg in das Thema Künstliche Intelligenz und zeigt, wie Sie KI erfolgreich in Ihrer Immobilienverwaltung einsetzen können. Es erklärt die Grundlagen Künstlicher Intelligenz , erläutert die wichtigsten Fachbegriffe und zeigt, wie KI den Arbeitsalltag in der Verwaltung erleichtern kann. Mit zahlreichen Praxisbeispielen und Tools.


Grundbuchordnung / § 29 [Nachweis der Eintragungsunterlagen]
Grundbuchordnung / § 29 [Nachweis der Eintragungsunterlagen]

  (1) 1Eine Eintragung soll nur vorgenommen werden, wenn die Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. 2Andere Voraussetzungen der ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren