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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 01.07.2003 - L 11 RJ 511/03

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nicht rechtskräftig

 

Verfahrensgang

SG Karlsruhe (Entscheidung vom 21.01.2003; Aktenzeichen S 2 RJ 3493/02)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 21. Januar 2003 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.

 

Tatbestand

Die Klägerin begehrt höhere Witwenrente. Streitig ist insbesondere die Begrenzung auf 25 Entgeltpunkte (EP) für anrechenbare Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG).

Die am 1937 geborene Klägerin übersiedelte im November 1996 gemeinsam mit ihrem Ehemann aus Sibirien in die Bundesrepublik Deutschland. Die Eheleute wurden als Spätaussiedler nach § 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) anerkannt. Dem Ehemann der Klägerin gewährte die Beklagte auf seinen Antrag vom 19.01.1998 mit Bescheid vom 17.04.1998 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit. Die Klägerin bezieht von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) Altersrente für Frauen seit 01.02.2000. Aus dem Bescheid vom 09.03.2000 ergeben sich für die Klägerin nach dem FRG insgesamt 27,0424 EP, die auf 25 EP begrenzt wurden.

Nach dem Tod des Ehemannes am 08.01.2000 beantragte die Klägerin am 13.01.2000 bei der Beklagten die Gewährung von Hinterbliebenenrente. Mit Bescheid vom 18.02.2000 (nicht in der Verwaltungsakte enthalten) bewilligte die Beklagte der Klägerin zunächst für die Zeit ab 01.02.2000 sog. große Witwenrente in Höhe von DM 517,21 monatlich.

Nach Anhörung der Klägerin gemäß § 24 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) nahm die Beklagte mit Bescheid vom 28.04.2000 den Bescheid vom 18.02.2000 über die Bewilligung einer Witwenrente für die Zeit ab 01.05.2000 gemäß § 45 SGB X zurück. Zur Begründung wurde ausgeführt, bezögen beide Ehepartner eine eigene Rente aus der ges...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Fremdrentenrecht. Spätaussiedler. Hinterbliebener mit eigener Rente. Begrenzung der anrechenbaren Zeiten auf 25 Entgeltpunkte. Verfassungsmäßigkeit  Leitsatz (amtlich) Die Begrenzung auf höchstens 25 anrechenbare ...

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