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LG Frankfurt am Main Urteil vom 04.10.2021 - 2-13 S 9/21

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Verfahrensgang

AG Kassel (Urteil vom 22.12.2020; Aktenzeichen 800 C 1406/20)

 

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 22.12.2020 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar, der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von … EUR abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Streitwert für das Berufungsverfahren: bis … EUR

 

Tatbestand

I.

Mit der Klage begehrt die Wohnungseigentümergemeinschaft von dem Beklagten die Veräußerung seines Wohneigentums. Der Beklagte ist Eigentümer einer vermieteten Wohnung, die einen Einheitswert von … EUR hat, der Verkehrswert wird mit … EUR angegeben. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts führt die Klägerin gegen den Beklagten seit mindestens fünf Jahren Rechtsstreitigkeiten wegen der Nichtzahlung von Hausgeldvorauszahlungen, Abrechnungsspitze und Sonderumlagen, die weit überwiegend mit Versäumnisurteilen abgeschlossen wurden. Auch nach der Titulierung erfolgte regelmäßig keine Zahlung durch den Beklagten, ein Teil der Forderungen ist durch Vollstreckungsmaßnahmen in die Mietansprüche getilgt worden. Der Beklagte ist mehrfach mit Anwaltschreiben abgemahnt worden. In der Versammlung vom 12. März 2020 beschlossen die Eigentümer, die Entziehung des Wohnungseigentums des Beklagten durchzuführen.

Die Klägerin hat zuletzt titulierte Rückstände in Höhe von insgesamt … EUR geltend gemacht.

Das Amtsgericht, auf dessen weitere tatsächliche Feststellungen Bezug genommen wird, hat der Klage stattgeben. Hiergegen richtet sich die Berufung des Beklagten, mit der dieser seinen erstinstanzlichen Klageabweisungsantrag weiterverf...

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