Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LG Berlin Urteil vom 20.04.1999 - 64 S 316/98

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

AG Berlin-Köpenick (Urteil vom 16.07.1998; Aktenzeichen 14 C 57/98)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16. Juli 1998 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köpenick – 14 C 57/98 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert:

Die Klage wird insoweit abgewiesen, als die Beklagten zur Duldung der Modernisierungsarbeiten gemäß Ziffer 1. b) des vorbezeichneten Urteils verurteilt worden sind.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Kläger 21/50 und die Beklagten 29/50 zu tragen.

Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben die Kläger 2/5 und die Beklagten 3/5 zu tragen.

 

Tatbestand

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

 

Entscheidungsgründe

I.

Die statthafte (§ 511 ZPO), den notwendigen Wert der Beschwer erreichende (§ 511 a Abs. 1 ZPO), form- und fristgerecht eingelegte und begründete (§§ 516, 518, 519 ZPO) Berufung ist zulässig; insbesondere erreicht sie den notwendigen Wert der Beschwer, der sich auf das 42fache der zu erwartenden Mieterhöhung beläuft (vgl. Kinne in Kinne/Schach, Mietvertrags- und Mietprozessrecht, Teil I, § 541 b RN 106 für Streitwert).

II.

Die Berufung ist jedoch im Wesentlichen unbegründet; nur hinsichtlich der Duldung des Einbaus und Anschlusses der Wohnung an die Gaszentralheizung hat die Berufung Erfolg. Im Übrigen steht den Klägern der Duldungsanspruch gegen die Beklagten im Umfang des erstinstanzlichen Urteils gemäß § 541 b BGB zu.

Die Modernisierungsankündigung mit Schreiben vom 13. Februar 1998 ist formal wirksam. Auf die von den Beklagten gerügten Mängel der Vollmacht, die der Erklärung beigefügt war, kommt es nicht an. Selbst wenn diese Vollmacht nicht wirksam sein sollte, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Modernisierungsankündigung. Denn zum einen h...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (ZertVerwV) / 7.1 Betreten
    0
  • Tierhaltung – Verbot nur aus sachlichen Gründen zulässig / 5 Entscheidung
    0
  • Wohnungseigentümerversammlung (ZertVerwV) / 1.4.1 Wohnungseigentümer
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Buchführung für die WEG-Verwaltung
Buchführung für die WEG-Verwaltung
Bild: Haufe Shop

Der schnelle Einstieg für WEG-Verwalter zum Thema Buchhaltung. Dieses Buch verrät alles über Jahresabschluss, Wirtschaftsplan, doppelte Buchführung u.v.m. Dank der zahlreichen Buchungsbeispiele, Übungen und Lösungen gehen Buchungen bald leicht von der Hand.


AG Berlin-Charlottenburg 214 C 201/04
AG Berlin-Charlottenburg 214 C 201/04

  Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, nachfolgende, vom Kläger zu veranlassende Arbeiten in der von ihr innegehaltenen Wohnung im Hause …, zu dulden: Entfernung der von der Beklagten installierten Gasetagenheizung nebst Heizkörpern und ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren