Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Nürnberg Beschluss vom 21.08.2001 - 6 TaBV 8/01 (veröffentlicht am 21.08.2001)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

sonstiges

Leitsatz (amtlich)

Die Einführung von Namensschildern an der Dienstkleidung der Mitarbeiter im Fahrdienst eines öffentlichen Verkehrsbetriebes unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats.

Normenkette

BetrVG 1972 § 87

Verfahrensgang

ArbG Würzburg (Entscheidung vom 17.01.2001; Aktenzeichen 7 BV 17/00)

Nachgehend

BAG (Beschluss vom 11.06.2002; Aktenzeichen 1 ABR 46/01)

Tenor

1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 17.01.2001, Gz.: 7 BV 18/00, wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Einführung von Namensschildern auf der Dienstkleidung der Antragsgegnerin mitbestimmungspflichtig ist.

Im Betrieb der Antragsgegnerin besteht eine Betriebsvereinbarung über das Tragen von Dienstkleidung im Fahrdienst. Die Antragsgegnerin teilte dem antragstellenden Betriebsrat mit, dass beabsichtigt sei, Namensschilder einzuführen. Der Antragsteller widersprach der Einführung von Namensschildern und ist der Auffassung, dass die Entscheidung der Mitbestimmung unterliege. Demgemäß hat der Antragsteller erstinstanzlich beantragt:

Es wird festgestellt, dass die Einführung von Namensschildern für das Fahrpersonal im Betrieb der Antragsgegnerin (AG.) der Mitbestimmung des Antragstellers (ASt.) gemäß § 87 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG unterliegt.

Die Antragsgegnerin hat

Zurückweisung des Antrags beantragt.

Sie ist der Auffassung, bei der Anordnung zum Tragen von Namensschildern handle es sich um eine arbeitsnotwendige Maßnahme.

Das Arbeitsgericht Würzburg hat dem Antrag mit Beschluss vom 17.01.2001 stattgegeben. Wegen des weiteren erstinstanzlichen Sachvortrags der Beteiligten wird in entsprechender Anwendung des § 543 Abs. 1 ZPO auf I. des Bes...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 31.1.2026) / 3.7 § 198 BewG (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts)
    5
  • Bedarfsbewertung: Anlage Betriebsvermögen für Anteile an ... / 2.8.9 Schulden im erworbenen Sonderbetriebsvermögen
    1
  • Frotscher/Geurts, EStG § 6a Pensionsrückstellung / 1.6.1 Für Altzusagen: Steuerrechtliches Passivierungswahlrecht
    1
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 7b ... / ba) Steuerbilanz
    1
  • Frotscher/Geurts, EStG § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen / 6.1 Bedeutung im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs
    0
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 31.1.2026) / 2.10 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)
    0
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 31.1.2026) / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)
    0
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 31.1.2026) / 2.14 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)
    0
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 31.1.2026) / 2.14 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)
    0
  • Sauer, SGB III § 159 Ruhen bei Sperrzeit / 2.9.1 Verfahren bei Eintritt von Arbeitslosigkeit
    0
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände / 1.8.2 Wesen der Vollmachtserteilung
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Alles zur Abeitnehmerbesteuerung: ABC-Führer Lohnsteuer
ABC-Führer Lohnsteuer
Bild: Haufe Shop

Mit dem ABC-Führer Lohnsteuer bleiben Sie stets aktuell! Die Datenbank bietet Zugriff auf fast 3.000 verknüpfte Begriffe rund um Lohnsteuer und Einkommensbesteuerung. Praxisnah, anschaulich und rechtssicher – inklusive Länderstichworten, Doppelbesteuerungsabkommen und Verwaltungsanweisungen.


BAG 1 ABR 46/01
BAG 1 ABR 46/01

Entscheidungsstichwort (Thema) Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal. Betriebsverfassungsrecht Leitsatz (amtlich) 1. Ob eine Anordnung das nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren