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LAG Niedersachsen Urteil vom 30.06.2009 - 13 Sa 1277/08 E (veröffentlicht am 08.01.2004)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vergütungsabrede im Chefarztvertrag. Vertragsauslegung bei Verweisung auf BAT

 

Leitsatz (amtlich)

1. Bestimmt der Arbeitsvertrag eines Chefarztes, dass das arbeitsvertraglich vereinbarte Entgelt entsprechend der Gehaltsentwicklung nach Vergütungsgruppe I BAT angepasst wird, ist mit Außerkrafttreten des BAT zum 30.09.2005 eine Vertragslücke entstanden.

2. Die Vertragslücke ist zu schließen im Zeitpunkt ihrer Entstehung, an die Stelle der Vergütungsgruppe I BAT tritt die Entgeltgruppe 15 TVöD/VKA. Bestimmungen des erst im August 2006 abgeschlossenen TV-Ärzte/VKA können zur Vertragsergänzung nich mehr herangezogen werden.

 

Normenkette

BGB §§ 133, 157

 

Verfahrensgang

ArbG Hannover (Urteil vom 18.06.2008; Aktenzeichen 8 Ca 141/08)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 09.06.2010; Aktenzeichen 5 AZR 498/09)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 18.06.2008, 8 Ca 141/08, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 63.889,20 EUR festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass er gemäß § 8 Abs. 1 des Dienstvertrages Anspruch hat auf Vergütung nach der jeweiligen Entgeltgruppe IV des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) zuzüglich eines Aufschlags von 15 %. Der Zahlungsanspruch über 19.521,70 EUR beinhaltet für die Monate August 2006 bis Juni 2007 Vergütung nach Entgeltgruppe IV TV-Ärzte/VKA zuzüglich des Aufschlags von 15 % abzüglich der von der Beklagten nach § 8 Abs. 1 des Dienstvertrages gezahlten Vergütung. Im Berufungsverfahren hat der Kläger für den Zeitraum August 2006 bis Juni 2007 zusätzlich eine...

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