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LAG München Urteil vom 29.07.2010 - 3 Sa 217/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Urlaubsabgeltungsanspruch. Anwendung tarifvertraglicher Ausschlussfristen

 

Leitsatz (amtlich)

Nach Aufgabe der sog. Surrogationstheorie durch das BAG (BAG 24.03.2009 – 9 AZR 983/07) unterliegt der Urlaubsabgeltungsanspruch als „normaler” Zahlungsanspruch in Bezug auf den gesetzlichen Mindesturlaub und den Schwerbehindertenzusatzurlaub den tarifvertraglichen Ausschlussfristen.

 

Normenkette

TVöD § 37; BUrlG §§ 7, 13; SGB IX § 125; Richtlinie 2003/88/EG Art. 7

 

Verfahrensgang

ArbG Regensburg (Urteil vom 04.02.2010; Aktenzeichen 8 Ca 1022/09)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 04.02.2010 – 8 Ca 1022/09 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Urlaubsabgeltung.

Der Kläger war aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages vom 07.10.1992 vom 01.11.1992 bis 31.12.2007 als Krankengymnast bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin, dem Landkreis L., beschäftigt. Sein monatliches Bruttogehalt betrug zuletzt 0,00 EUR. Der Kläger ist ein schwerbehinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung von zuletzt 70. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund Auflösungsvertrages vom 27.08.2007 mit Ablauf des 31.12.2007.

Im Arbeitsvertrag ist bestimmt, dass sich das Arbeitsverhältnis nach dem Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung bestimmt und außerdem die für den Arbeitgeber jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge Anwendung finden.

Nach § 37 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wen...

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