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LAG München Beschluss vom 28.03.2001 - 9 TaBV 14/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsanwaltskosten. Erstattungsanspruch. Anspruch einer Gewerkschaft auf Erstattung von Anwaltskosten für die Durchführung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens

 

Leitsatz (amtlich)

Eine Gewerkschaft hat nach Durchführung eines arbeitsgerichtlicher! Beschlussverfahrens gegen einen Arbeitgeber weder aus § 40 BetrVG noch aus dem Gesichtspunkt der positiver. Vertragsverletzung einen Erstattungsanspruch für Rechtsanwaltskosten, da weder § 40 BetrVG analog verwendbar ist, noch zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeber, in dessen Betrieb die Gewerkschaft vertreten ist, ein gesetzliches Schuldverhältnis besteht.

 

Verfahrensgang

ArbG Passau (Beschluss vom 05.12.2000; Aktenzeichen 4 BV 12/00)

 

Tenor

1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichtes Passau vom 5.12.2000 – 4 BV 12/00 – wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

I.

Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Beteiligten zu 2) zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten.

Die Beteiligten zu 1) haben die Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV) in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren 3 BV 8/98 vor dem Arbeitsgericht Passau vertreten. Streitgegenstand war das Zugangsrecht eines Beauftragten der Gewerkschaft HBV zum Betrieb der Beteiligten zu 2). Die Gewerkschaft HBV hat in diesem Beschlussverfahren obsiegt.

Nach Beendigung des Beschlussverfahrens haben die Beteiligten zu 1) der Beteiligten zu 2) die Rechtsanwaltskosten in Höhe von DM 1.837,25, die durch die Beauftragung mit der Prozessführung durch die Gewerkschaft HBV im Verfahren 3 BV 8/98 Arbeitsgericht Passau entstanden sind, in Rechnung gestellt unter Hinweis darauf, dass die Gewerkschaft HBV einen Kostenerstattungsanspruch habe, den sie an di...

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