Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Köln Beschluss vom 05.04.2005 - 3 Ta 61/05

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Streitwert. Teilzeit

Leitsatz (amtlich)

Bei einem Streit über das Teilzeitbegehren eines Arbeitnehmers sind die Regeln über die Bemessung des Streitwerts bei einer Änderungsschutzklage entsprechend anzuwenden.

Normenkette

GKG § 42 Abs. 3 S. 1; GKG § 42 Abs. 4; TzBfG § 8

Verfahrensgang

ArbG Köln (Beschluss vom 26.01.2005; Aktenzeichen 3 Ca 1165/03)

Tenor

Auf die Beschwerde der früheren Klägervertreter wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 26.01.2005 – 3 Ca 11165/03 – abgeändert und der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 11.700,00 EUR festgesetzt.

Tatbestand

I. Die Klägerin ist bei der Beklagten als Flugbegleiterin tätig und hat mit ihrer Klage eine 25-%ige Teilzeittätigkeit geltend gemacht.

Das Verfahren endete durch das klageabweisende Urteil vom 12.05.2004. Das Arbeitsgericht setzte den Streitwert auf 2.700,00 EUR fest und führte zur Begründung aus, dass gemäß § 12 Abs. 7 ArbGG der dreifache monatliche Teilzeitverdienst der Klägerin zugrunde zu legen sei.

Entscheidungsgründe

II. Die gemäß § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG statthafte, zulässige Beschwerde ist begründet.

Streitgegenstand ist im vorliegenden Fall die von der Klägerin begehrte Reduzierung der Arbeitszeit auf 25 % einer Vollzeittätigkeit. Bei einem solchen Streit über das Teilzeitbegehren eines Arbeitnehmers sind wegen der insoweit bestehenden Vergleichbarkeit mit einer Änderungsschutzklage die Regeln über die Bemessung des Streitwertes bei einer solchen Änderungsschutzklage heranzuziehen (vgl. zuletzt LAG Nürnberg, Beschluss vom 12.09.2003 – 9 Ta 127/03, NZA – RR 2004, 103; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2001 – 17 Ta 396/01 –, NZA RR 2002, 550; LAG Berlin, Beschluss vom 24.11.2000 – 7 Ta 6057/00 –, MDR 2001, 636). Auch das LAG Düsseldorf hat sich i...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    9
  • Anwesenheitsprämie / 3.1 Krankheit und Gesundheit
    3
  • Berufsgenossenschaften / 4 Aufgaben
    2
  • Betriebliche Altersversorgung / 3 Entgeltumwandlung ("Deferred Compensation")
    1
  • Betriebsrat: Kosten / 6 Kosten der Betriebsratswahl
    1
  • Betriebsveranstaltung: Abrechnung der Aufwendungen / 4.2 Ermittlung der Gesamtkosten
    1
  • Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL) / Sozialversicherung
    1
  • Inflationsausgleichsprämie / 3 Begünstigter Personenkreis
    1
  • Mindestlohn / 1 Aktuelle Situation
    1
  • Mutterschutz / 6 Kündigungsverbot
    1
  • Seearbeitsgesetz / §§ 73 - 78 Unterabschnitt 7 Heimschaffung und Imstichlassen
    1
  • Arbeitnehmer / 3 Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten
    0
  • Bachelorand / 1 Einordnung
    0
  • Beitragsverfahrensverordnung / §§ 7 - 13a Vierter Abschnitt Prüfung beim Arbeitgeber
    0
  • Betriebsvereinbarung / 2 Rechtswirkung
    0
  • Bürgerliches Gesetzbuch / §§ 1018 - 1029 Titel 1 Grunddienstbarkeiten
    0
  • Bulgarien / 2 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Bulgarien
    0
  • Ehrenamt / 1 Rechtsgrundlagen
    0
  • Ehrenamt / 2 Beitragsrechtliche Behandlung
    0
  • Ehrenamt / 2.3.2 Einnahmen als Bürgermeister
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Haufe Shop: Die Management-Toolbox
Die Management-Toolbox
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch enthält alles, was Führungskräfte für ihre Führungsaufgaben brauchen: Umfassende Strategien und Tools zur effektiven Umsetzung von Innovation, Change Management, Produktivität und Digitalisierung. Es werden Methoden und Tools vorgestellt, die sich in der Praxis bewährt haben.


Teilzeit- und Befristungsge... / § 8 Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
Teilzeit- und Befristungsge... / § 8 Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit

  (1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.  (2) 1Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lösungen Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Alle Personal Produkte Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren