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LAG Hamm Urteil vom 23.01.2019 - 5 Sa 951/18

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Hinreichende Transparenz einer Bezugnahmeklausel auf kirchenrechtliche Vertragsrichtlinien. Transparenzgebot bei dynamischen Verweisungsklauseln. Abgabe der Kürzungserklärung des Urlaubs wegen Elternzeit bzw. Erziehungsurlaubs

 

Leitsatz (amtlich)

Die Abgabe der Kürzungserklärung gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG ist auch vor der Erklärung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers über die Inanspruchnahme von Elternzeit aufgrund einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung zulässig.

 

Normenkette

BEEG § 17 Abs. 1 S. 1; Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anlage 14; AVR Caritas Anlage 14 Ziff. I § 1 Abs. 6 S. 5

 

Verfahrensgang

ArbG Paderborn (Entscheidung vom 19.07.2018; Aktenzeichen 1 Ca 495/18)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 19.07.2018 - 1 Ca 495/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch um Urlaubsabgeltungsansprüche der Klägerin ausschließlich für Zeiten der Elternzeit mit Ausnahme von Zeiten des Mutterschutzes oder für vor Antritt der Elternzeit entstandene Ansprüche. Diese Ansprüche hat die Beklagte zum Teil außergerichtlich erfüllt; soweit dieses nicht der Fall war, hat ihnen das Arbeitsgericht stattgegeben. Gegen das insoweit obsiegende Urteil wendet sich die Beklagte nicht. Streitig geblieben sind Urlaubsabgeltungsansprüche, soweit die Beklagte die Urlaubsansprüche der Klägerin für jeden Monat der Elternzeit um 1/12 gekürzt hat.

Bei der Beklagten handelt es sich um eine im Erzbistum Paderborn tätige Einrichtung der Jugendhilfe. Sie ist u. a. Trägerin des T Kollegs in I. Die 1985 geborene Klägerin ist verheiratet und Mutter zweier Kinder. In ...

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