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LAG Düsseldorf Urteil vom 26.05.1997 - 18 (8) Sa 234/97

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsbegriff

Leitsatz (amtlich)

Hat eine Kirchengemeinde gemeinsam mit anderen Kirchengemeinden einen Verband gegründet, der ein Verwaltungsamt unterhält, so beantwortet sich die Frage, ob dieses Verwaltungsamt ein Gemeinschaftsbetrieb der Kirchengemeinde und des Verbandes darstellt, nach den von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Kriterien eines Gemeinschaftsbetriebes mehrerer Unternehmen.

Normenkette

BetrVG § 1; KSchG § 23

Verfahrensgang

ArbG Wuppertal (Urteil vom 07.11.1996; Aktenzeichen 4 Ca 3937/96)

Nachgehend

BAG (Urteil vom 12.11.1998; Aktenzeichen 2 AZR 459/97)

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 07.11.1996 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal – 4 Ca 3937/96 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Der 33 Jahre alte und verheiratete Kläger war seit dem 01.09.1992 bei der beklagten Kirchengemeinde als Kantor gegen eine Vergütung von monatlich DM 5.300,– brutto tätig. Einzelvertraglich wurde die Anwendbarkeit des Bundesangestelltentarifvertrages – kirchliche Fassung (BAT-KF) vereinbart. Auf Seiten der Beklagten unterzeichneten für deren Presbyterium der stellvertretende Vorsitzende sowie zwei weitere Mitglieder des Presbyteriums den Arbeitsvertrag.

Die Beklagte beschäftigte neben dem Kläger eine Küsterin sowie eine Putzfrau mit vier Stunden pro Woche. Ferner sind bei der Beklagten zwei Pfarrer tätig. Eine Mitarbeitervertretung besteht nicht.

Mitte der 60-er Jahre bildete die Beklagte gemeinsam mit anderen Kirchengemeinden einen Verband der Evangelischen Kirchengemeinden in …. Der Verband übernahm ausweislich der Satzung in der letzten Fassung von August 1995 geistliche Aufgaben sowie Verwaltungsaufgaben. De...

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