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LAG Düsseldorf Urteil vom 13.07.2018 - 6 Sa 272/18

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Entstehung des Urlaubsanspruchs während der Freistellungsphase einer Altersteilzeit. Zulässigkeit der Urlaubsgewährung ohne Antrag des Arbeitnehmers

 

Leitsatz (amtlich)

1. Der Arbeitgeber ist nicht gehalten, dem Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr ohne Antrag Urlaub zu gewähren.

2. Während der Freistellungsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell entstehen keine Urlaubsansprüche.

 

Normenkette

BUrlG § 7 Abs. 3 S. 1, Abs. 4

 

Verfahrensgang

ArbG Essen (Entscheidung vom 08.03.2018; Aktenzeichen 1 Ca 2868/17)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 24.09.2019; Aktenzeichen 9 AZR 481/18)

 

Tenor

  • I.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 08.03.2018 - AZ: 1 Ca 2868/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

  • II.

    Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über Ansprüche auf Urlaubsabgeltung bzw. Schadenersatz für nicht gewährten Urlaub.

Der Kläger war bei der Beklagten als Head of Quality Escalator tätig. Ursprünglich bestand ein Vollzeitarbeitsverhältnis auf Basis einer 40-Stunden-Woche. Am 20.11.2014 schlossen die Parteien einen Altersteilzeit - Arbeitsvertrag (Anlage K 2). Dieser enthält u.a. folgende Regelungen:

" § 1

Beginn und Dauer der Altersteilzeitarbeit

Das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis wird unter Abänderung des Arbeitsvertrages vom 21.09.2012 und dessen Ergänzungen ab dem 01.12.2014 als Altersteilzeitverhältnis fortgeführt. Es endet ohne Kündigung mit dem 31.07.2017.

...

§ 3

Arbeitszeit

Die wöchentliche Arbeitszeit des Beschäftigten beträgt ab Beginn der Altersteilzeit - unter Beachtung der Bestimmungen des § 6 Abs. 2 Altersteilzeitgesetz (AtG) - die Hälfte der bisherigen individuellen wöchentlichen Arbeitszeit, das sind 20 Stunden/Woche.

Die Arbeitszeit wird so verteilt, dass sie im ersten A...

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