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LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Altersteilzeit. Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase

 

Leitsatz (amtlich)

Arbeitnehmer nehmen auch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit am Bewährungsaufstieg nach § 23 a BAT teil, weil sie die notwendige Bewährungszeit in der Arbeitsphase vorgeleistet haben.

 

Normenkette

BAT § 23 a; TV ATZ

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Urteil vom 20.08.2008; Aktenzeichen 56 Ca 5389/08)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 04.05.2010; Aktenzeichen 9 AZR 184/09)

 

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. August 2008 – 56 Ca 5389/08 – abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, dem Kläger ab dem 1. Dezember 2007 die Vergütung und die Aufstockungsleistungen nach dem Altersteilzeit-Tarifvertrag nach der Vergütungsgruppe I b der Vergütungsordnung zum BAT zu zahlen.

II. Das beklagte Land hat die Kosten des Rechtsstreits bei einem Streitwert von 9.564,12 EUR zu tragen.

III. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Höhe der dem Kläger zustehenden Vergütung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit und dabei konkret darüber, ob der Kläger noch an einem ihm im aktiven Arbeitsverhältnis jedenfalls zustehenden Bewährungsaufstieg noch teilnimmt bzw. ob ihm insoweit ein Schadenersatzanspruch zusteht.

Der Kläger ist 64 Jahre alt (… 1944) und seit dem 1. Januar 1991 beim beklagten Land beschäftigt. Mit Wirkung vom 1. Dezember 2001 wurde sein Aufgabengebiet nach Vergütungsgruppe IIa BAT-O bewertet. Seither war der Kläger entsprechend eingruppiert. Mit Schreiben vom 25. Februar 2002 (Bl. 15 d.A.) teilte die Beklagte dem Kläger mit, dass er unter verschiedenen Voraussetzungen nach 6jähriger Bewährung in die Vergütungsgruppe I b BAT-O eingruppiert werde.

Unter dem 20. Oktober...

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