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LAG Baden-Württemberg Urteil vom 24.01.2006 - 14 Sa 105/05

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsbedingte Kündigung nach Auflösung einer Landesbehörde im Zuge der Neuordnung der Verwaltungsstruktur BW (VRG). Betriebsbedingte Kündigung. Verwaltungsstruktur-Reformgesetz BW. Auflösung Landesbehörde

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Nach Auflösung einer Landesbehörde ausgesprochene Kündigungen sind aus dringenden betrieblichen Gründen sozial gerechtfertigt, da der Beschäftigungsbedarf ersatzlos weggefallen ist.

2. § 4 Abs. 2 Verwaltungsstruktur-Reformgesetz Baden-Württemberg hat auf die Wirksamkeit betriebsbedingter Kündigungen keinen Einfluss.

 

Normenkette

KSchG § 1 Abs. 2; VRG BW § 4 Abs. 2

 

Verfahrensgang

ArbG Karlsruhe (Urteil vom 22.07.2005; Aktenzeichen 1 Ca 126/05)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 10.05.2007; Aktenzeichen 2 AZR 263/06)

 

Tenor

I.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 22.07.2005 – 1 Ca 126/05 abgeändert: Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit zweier, mit Schreiben vom 10.03.2005 (vgl. Vor.A. Bl. 17/18) sowie mit Schreiben vom 17.06.2005 (vgl. Vor.A. Bl. 78/79), jeweils mit Wirkung zum 30.09.2005, ausgesprochener ordentlicher Kündigungen.

Die Klägerin war beim L. B. seit Anfang 1999 als Angestellte beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der BAT Anwendung. Die Klägerin erhielt Vergütung nach Vergütungsgruppe VII BAT. Zuletzt, seit dem Jahr 2004, war sie eingesetzt im Fachbereich Soziale Hilfen, Rehabilitation, mit Tätigkeitsbereich Teilstationäre Hilfefälle. Dies entsprach dem gesetzlichen Aufgabenbereich Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.

Die in B.-W. bestehenden beiden L. wurden im Zuge der Reform der Verwaltungsstruktur gem. Verwaltungs...

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