Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

KG Berlin Beschluss vom 18.07.2006 - 24 W 33/05

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG Berlin (Beschluss vom 18.02.2005; Aktenzeichen 85 T 700/03)

AG Berlin-Charlottenburg (Beschluss vom 19.11.2003; Aktenzeichen 72 II 92/03 WEG)

 

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des LG Berlin - 85 T 700/03 WEG - vom 18.2.2005 zu Ziffern 1. und 2. seines Tenors geändert:

1. Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführer zweiter Instanz gegen die Ungültigerklärung des Beschlusses der Eigentümer vom 4.6.2003 zu TOP 4, soweit eine Sonderumlage in Höhe von 8.000 EUR zum Abbau der Unterdeckung per 31.12.2002 beschlossen worden ist, durch den Beschluss des AG Charlottenburg - 72 II 92/03 WEG - vom 19.11.2003 wird zurückgewiesen.

2. Von den Gerichtskosten des Verfahrens erster Instanz haben jeweils als Gesamtschuldner die Antragsteller 1/3 und die Beschwerdeführer zweiter Instanz 2/3 zu tragen,

Die Gerichtskosten des Verfahrens zweiter Instanz haben die Beschwerdeführer zweiter Instanz voll als Gesamtschuldner zu tragen.

Die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird für beide Instanzen nicht angeordnet.

Die Beschwerdeführer zweiter Instanz/Beschwerdegegner dritter Instanz haben die Gerichtskosten des Verfahrens dritter Instanz als Gesamtschuldner zu tragen. Eine Anordnung zur Erstattung außergerichtlicher Kosten erfolgt auch für die dritte Instanz nicht.

Der Geschäftswert dritter Instanz wird auf 8.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

Die nach §§ 27,29 FGG, § 45 WEG zulässige sofortige weitere Beschwerde ist begründet.

Es beruht auf einer Verletzung des Rechts, dass das LG den Beschluss der Versammlung der Eigentümer vom 4.6.2003 zu TOP 4, soweit eine Sonderumlage in Höhe von 8.000 EUR zum Abbau der Unterdeckung per 31.12.2002 beschlossen worden ist, für wirksam erachtet hat (§ 27 Abs. 1 S. 1 FGG); die insoweit vom AG ausgesprochene ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (ZertVerwV) / 7.1 Betreten
    0
  • Tierhaltung – Verbot nur aus sachlichen Gründen zulässig / 5 Entscheidung
    0
  • Wohnungseigentümerversammlung (ZertVerwV) / 1.4.1 Wohnungseigentümer
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Betriebskosten in der Praxis
Betriebskosten in der Praxis
Bild: Haufe Shop

Fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen sind der häufigste Streitpunkt mit Mieter:innen. Das Buch unterstützt Sie bei Ihrer Betriebskostenabrechnung und hilft, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Jetzt in der aktualisierten 11. Auflage!


KG Berlin 24 W 366/01
KG Berlin 24 W 366/01

  Leitsatz (amtlich) 1. Die Errechenbarkeit und damit die Fälligkeit des auf einen Wohnungseigentümer entfallenden Anteils einer mehrheitlich beschlossenen Sonderumlage liegen nicht vor, wenn die Gemeinschaft die Kostenverteilung auf anteilige Wohnflächen ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren