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Hessischer VGH Urteil vom 09.02.2000 - 2 UE 3713/95

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Bestätigung des Bergwerkseigentums an einem Dachschieferfeld und Verpflichtung zur Eintragung im Berggrundbuch

 

Verfahrensgang

VG Wiesbaden (Gerichtsbescheid vom 26.09.1995; Aktenzeichen 5/3 E 754/95)

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 07.03.2002; Aktenzeichen 1 BvR 1321/00)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 26. September 1995 wird zurückgewiesen.

Die Klägerinnen haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist wegen der außergerichtlichen Kosten des Beklagten vorläufig vollstreckbar, jedoch dürfen die Klägerinnen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Der Kaufmann … S. war Bergwerkseigentümer des Dachschieferfeldes Glückstern II in den Gemeinden Kettenbach, Hausen und Michelbach. Das Bergwerksfeld, das noch nicht erschlossen ist, umfasst eine Größe von ca. 200 ha. Das Bergwerkseigentum wurde den Rechtsvorgängern des Kaufmanns S. durch Urkunde vom 28. November 1874 verliehen und war bis zu seiner Löschung im Jahr 1991 im Grundbuch von Bad Schwalbach, Band 4, Blatt 114 eingetragen.

Mit dem In-Kraft-Treten des Bundesberggesetzes am 1. Januar 1982 bedurften alte Bergrechte der Bestätigung durch die Bergbehörden, wenn sie aufrechterhalten werden sollten. Durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 11. Oktober 1984 (BAnz. 1984, Nr. 193 S. 11587) und durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 15. Oktober 1984 (StAnz. 1984, 1971) forderte der Beklagte den jeweiligen Inhaber des im Berggrundbuch des Amtsgerichts Bad Schwalbach eingetragenen Bergwerkseigentums an dem Dachsc...

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