Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hessischer VGH Beschluss vom 25.09.1991 - BPV TK 458/91

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Abrufkraft. Einstellung. Vorabzustimmung

 

Leitsatz (amtlich)

Bei gleichliegenden, immer wieder auftretenden Einstellungsfällen kann der Personalrat seine Zustimmung auch im voraus erteilen. Er kann sich im Hinblick auf das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit einer solchen Regelung nicht entziehen, falls Einstellungen unvorhersehbar notwendig werden.

 

Normenkette

BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 1

 

Nachgehend

BVerwG (Beschluss vom 03.02.1993; Aktenzeichen 6 P 28.91)

 

Tatbestand

I.

Der Beteiligte übersandte dem Antragsteller im September 1987 die Personalunterlagen von 23 Bewerbern – unter ihnen Frau Gertrud K. –, die sich mit einer zukünftigen Beschäftigung als Abrufkraft beim Postamt 3 in Frankfurt a.M. einverstanden erklärt hatten. In dem Anschreiben wurde ausgeführt, die Abrufkräfte sollten im Rahmen bereits bestehender Dienstpläne beschäftigt werden. Ihr Einatz sei bei Arbeitsrückständen infolge unvorhersehbarer Schwankungen des Verkehrsaufkommens oder infolge von plötzlichen Erkrankungen geplant. Die Abrufkräfte würden gemäß den tarifvertraglich geregelten Bestimmungen nach Lohngruppe IV entlohnt und entsprechend eingruppiert. Es werde beantragt, der zukünftigen Beschäftigung der genannten Personen als Abrufkräfte für den bestehenden Bedarfsfall und für Wiederholungsfälle zuzustimmen.

Der Antragsteller lehnte mit Schreiben vom 17.9.1987 seine Zustimmung unter Bezugnahme auf § 77 Abs. 2 Nr. 1 und § 68 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG ab. Im einzelnen führte er aus, bei der vorgesehenen Form der „Einstellung” solle die Personalvertretung eine pauschale Zusage zum späteren Abschluß von Arbeitsverträgen erteilen. Diese Art der Beteiligung sei im Personalvertretungsgesetz nicht vorgesehen. Das Bundespersonalvertretungsgesetz bestimme, daß der Personalrat bei jeder ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Sicher agieren: Schnelleinstieg in das Vergaberecht
Schnelleinstieg in das Vergaberecht
Bild: Haufe Shop

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen müssen Transparenz und der wirtschaftliche Umgang der zur Verfügung stehenden Mittel gewährleistet sein. Dieses Buch zeigt Ihnen, wie Sie die Regelungen des Vergaberechts sicher und effizient umsetzen.


BVerwG 6 PB 12.89
BVerwG 6 PB 12.89

  Entscheidungsstichwort (Thema) Rechtsschutz, rechtzeitiger – im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren. Beteiligungsrecht, rechtzeitiger Rechtsschutz bei Streit über den Umfang eines – der Personalvertretung. Divergenz, keine – bei andersartigem ...

4 Wochen testen


Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren