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Hessischer VGH Beschluss vom 12.01.2001 - 4 UZ 610/00

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialwohnung. WOHNBEDARF. Alleinerziehender. Wohnungsgröße

 

Leitsatz (amtlich)

1. Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Verwaltungsgericht bei der Beantwortung der Frage, ob eine alleinerziehende Wohnungssuchende mit zwei Kindern unzureichend untergebracht ist, auf die im Erlass des Hessischen Ministeriums für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz vom 13.04.1992 (StAnz. S. 1087) getroffene Regelung abstellt.

2. Eine alleinerziehende Wohnungssuchende mit zwei Kindern ist in einer 2 ½ -Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von 56,60 qm, in der das halbe Zimmer eine Größe von 2,30 m × 3,50 m aufweist, unzureichend untergebracht.

 

Normenkette

WoBindG § 5; WoBindG § 5A

 

Fundstellen

FamRZ 2002, 204

ESVGH 2001, 126

FEVS 2001, 468

ZfSH/SGB 2001, 470

HessVGRspr. 2002, 68

www.judicialis.de 2001

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