Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hamburgisches OVG Beschluss vom 13.03.1991 - Bs PB 1/90

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Tidebetrieb. Tidearbeit

 

Leitsatz (amtlich)

Keine Mitbestimmung bei der Anordnung von „Tidearbeit” bei Bagger-Arbeiten.

 

Normenkette

BPersVG § 75 Abs. 3-4

 

Tatbestand

I.

Der Antragsteller begehrt die Feststellung, daß die Anordnung von „Tidearbeit”, wie diese am 29. Juni 1989 erfolgt ist, seiner Mitbestimmung unterliegt.

Das Wasser- und Schiffahrtsamt Hamburg der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes (WSA) umfaßt neben seiner Hauptstelle den Bauhof W. sowie die Außenbezirke S. und G. Für die Beschäftigten der Außenstellen haben die Beteiligten am 25. April 1989 eine Dienstvereinbarung geschlossen, wonach die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ab 1. April 1989

39 Stunden beträgt und sich folgendermaßen auf die Arbeitstage verteilt:

Montag – Mittwoch:

7.00 – 16.00 Uhr,

Donnerstag:

.00 – 15.00 Uhr,

Freitag:

7.00 – 13.00 Uhr.

In den Sonderregelungen für Arbeiter der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes – Anlage 2 d zum MTB II – heißt es in Abs. 4 der Nr. 4 zu § 15:

„Im Tidebetrieb richten sich Beginn und Ende der Arbeitszeit nach den Gezeiten. Wenn der Arbeiter dabei nicht vollbeschäftigt werden kann, ist ihm nach Möglichkeit noch eine Beschäftigung an anderer Stelle zuzuweisen, damit er den vollen Lohn erreicht.”

In den Sonderregelungen für Besatzungen von Binnen- und Seefahrzeugen und von schwimmenden Geräten nach § 2 e I – Anlage 2 e I MTB II – heißt es in Abs. 2 der Nr. 4 zu § 15:

„Im Tidebetrieb richten sich Beginn und Ende der Arbeitszeit nach den Gezeiten.”

Gleichlautend ist Abs. 1 der Nr. 3 zu den §§ 15 und 35 der Sonderregelung für Angestellte auf Schiffen und schwimmenden Geräten… – Anlage 2 f I BAT –.

Am 29. Juni 1989 ordnete der Leiter des Außenbezirks S. wegen Baggerarbeiten im Mündungsbereich des Freiburger Hafenpriels für das...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Stellenbewertung und Eingruppierung nach TVöD
Stellenbewertung und Eingruppierung nach TVöD
Bild: Haufe Shop

Die Autoren beschreiben anhand von Beispielen die nötigen Arbeitsabläufe, um sich in der Entgeltordnung zurechtzufinden. Ihr Buch bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Eingruppierungsgrundsätze und zeigt, wie Stellenbeschreibungen systematisch aufgebaut und formuliert werden.


Bundespersonalvertretungsge... / § 75 Bindung an die Beschlüsse der Einigungsstelle
Bundespersonalvertretungsge... / § 75 Bindung an die Beschlüsse der Einigungsstelle

  (1) Der Beschluss der Einigungsstelle bindet die Beteiligten mit Ausnahme der in den Absätzen 2 und 3 geregelten Fälle.  (2) 1Die oberste Dienstbehörde kann einen Beschluss der Einigungsstelle in Angelegenheiten, die im Einzelfall wegen ihrer Auswirkungen ...

4 Wochen testen


Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren