Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 26.11.2001 - 5 K 1647/00

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Schätzung des beruflichen Nutzungsanteils eines häuslichen PC

 

Leitsatz (redaktionell)

Es wird daran festgehalten, dass bei feststehender beruflicher Nutzung einer häuslichen PC-Anlage der Anteil der beruflichen Nutzung mit 35% der Aufwendungen für PC und so genannte Peripheriegeräte (wie Scanner und Drukker) zu schätzen ist, wenn der Steuerpflichtige keinen konkreten Einzelnachweis zum Umfang der beruflichen Nutzung des häuslichen PC führen kann. Die Peripheriegeräte stellen selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter dar (Bestätigung des Senatsurteils vom 24. 9. 2001 - 5 K 1249/00, EFG 2001, S. 1595)

 

Normenkette

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nrn. 6-7, § 7 Abs. 1, § 12 Nr. 1

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 10.03.2004; Aktenzeichen VI R 19/02)

BFH (Urteil vom 10.03.2004; Aktenzeichen VI R 19/02)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Aufwendungen für einen häuslichen PC als Werbungskosten des Klägers bei seinen Einkünften ausnichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden können.

Der Kläger wird im Streitjahr mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteure veranlagt. Der Kläger erzielte als Techniker, die Ehefrau als Erzieherin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG -.

In der Einkommensteuererklärung für 1998 machte der Kläger Aufwendungen für die berufliche Nutzung eines privaten PC, den er am 30. April 1998 angeschafft hatte, in Höhe von 624,90 DM geltend. Den Werbungskostenbetrag ermittelte er wie folgt:

Medion Pentium II MMX 266 MHz

1.998,00 DM

Drucker: HP Deskjet 400

249,00 DM

Scanner

149,00 DM

Summe

2.396,00 DM

AfA 25 v. H.

599,00 DM

PC-Zubehör (Fachliteratur)

25,90 DM

Gesamt

624,90 DM

Nach Angaben des Klägers verfügt der Rechner über einen Arbeitsspeicher von 32 MB; Soundkarte, Videokarte ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Vorschriften sicher umsetzen: Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Bild: Haufe Shop

    Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen einen unmittelbaren Detailvergleich beider Rechnungslegungssysteme. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent. Zahlreiche Beispiele, Hinweise und Checklisten erleichtern die korrekte Anwendung.


    Einkommensteuergesetz / § 9 Werbungskosten
    Einkommensteuergesetz / § 9 Werbungskosten

      (1) 1Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. 2Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. 3Werbungskosten sind auch   1. Schuldzinsen und auf besonderen ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren