Entscheidungsstichwort (Thema)
Sonderabschreibung nach FördG: Anzahlung auf Anschaffungskosten bei Beschränkung der Verfügungsbefugnis des Empfängers wegen Treuhandabrede
Leitsatz (redaktionell)
Eine abschreibungsfähige Anzahlung für Anschaffungskosten im Beitrittsgebiet zu errichtender Eigentumswohnungen liegt noch nicht vor, solange die Empfängerbank aufgrund einer Treuhandabrede gehindert ist, dem Verkäufer die Verfügung über die Gutschrift zu ermöglichen.
Normenkette
FördG § 4 Abs. 1 S. 5
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist die Gewährung einer Sonderabschreibung nach § 4 Abs. 2 des Fördergebietsgesetzes (FördG) für das Jahr 1996.
Mit notariellem Vertrag vom 10.12.1996 erwarben die Kläger von der „X"-GmbH & Co KG drei noch zu errichtende Eigentumswohnungen mit Pkw-Stellplätzen in „R” ,
„T"-Straße 21-23.
Laut § 4.1 des Kaufvertrages betrug der Kaufpreis 1.086.575 DM. Davon entfielen auf das Grundstück und die Erschließungskosten 113.103,48 DM und auf das Gebäude 973.471,52 DM. Nach § 4.5 des Vertrages war der Kaufpreis grundsätzlich nach Baufortschritt in Raten (§ 4.5.1 - 4.5.6) zu leisten. Gemäß § 4.7 des Vertrages erhielten die Käufer das Recht zur vorzeitigen - teilweisen oder vollständigen - Zahlung des Kaufpreises bis zum 31.12.1996, sofern der Verkäufer eine Bankbürgschaft nach §§ 2 und 7 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) übergeben hat. Für diesen Fall wurde den Käufern in § 4.1 ein Preisnachlass von 6% eingeräumt.
Die „E"-Bank in „F” finanzierte den Kauf und überwies den Gesamtkaufpreis ohne Kürzung mit Valuta 30.12.1996 auf das Konto der Verkäuferin bei der „G"-Bank in „Z”. Die Modalitäten dieser Überweisung sind in dem an die „G"-Bank gerichteten Treu...