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FG Düsseldorf Urteil vom 11.12.1996 - 5 K 2927/93

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Tatbestand

Der Kläger und die … GmbH & Co. KG … (im folgenden: KG) gründeten im Jahre 1981 eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Zweck es war, das Grundstück … … zu erwerben, mit Eigentumswohnungen zu bebauen und diese zu veräußern.

Anläßlich einer im Jahre 1991 durchgeführten Betriebsprüfung bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts stellte der Prüfer fest, daß einem der Erwerber einer Eigentumswohnung auf einem Briefbogen der KG unter dem 10.12.1984 eine Rechnung erteilt wurde, in welcher auf die anteiligen Gebäudeherstellungskosten entfallende Umsatzsteuer in Höhe von 28.444,56 DM offen ausgewiesen wurde. Der Prüfer ging insoweit von einem steuerpflichtigen Verkauf aus und ermittelte die geschuldete Umsatzsteuer nach Abzug von Vorsteuern in Höhe von 16.936,00 DM mit 11.508,56 DM. Der Beklagte folgte dieser Auffassung und erließ am 05.12.1991 einen dementsprechend geänderten Umsatzsteuerbescheid 1985.

Nachdem Vollstreckungsversuche gegenüber der GbR erfolglos geblieben waren und ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der KG mangels Masse am 07.07.1992 zurückgewiesen worden war, nahm der Beklagte den Kläger mit Haftungsbescheid vom 30.11.1992 für die von der GbR geschuldete Umsatzsteuer 1985 nebst Säumniszuschlägen und Vollstreckungskosten in Höhe von insgesamt 12.987,56 DM gemäß § 191 AO in Verbindung mit §§ 421, 427, 431 BGB in Haftung. Den hiergegen eingelegten Einspruch wies der Beklagte mit Einspruchsentscheidung vom 21.04.1993 als unbegründet zurück.

Mit der hiergegen erhobenen Klage macht der Kläger geltend, die haftungsbegründenden Vorschriften seien in dem Haftungsbescheid nicht ausreichend dargelegt worden. Auch die Ermessenserwägungen seien nicht hinreichend dargelegt. Insbesondere sei nicht erkennbar, ob und mit welchen Maßnahme...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Klagebefugnis gegen Umsatzsteuerbescheide  Leitsatz (NV) Ein Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist nicht befugt, im eigenen Namen gegen Umsatzsteuerbescheide, die gegen diese Gesellschaft gerichtet ...

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