vorläufig nicht
rechtskräftig
Revision zugelassen durch das FG
Entscheidungsstichwort (Thema)
Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und
Nachtarbeit: Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus zu auswärtigen
Terminen – Begriff der „tatsächlich geleisteten Arbeit“
Leitsatz (redaktionell)
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Tatsächlich geleistete Arbeit i.S.d. § 3b Abs. 1 EStG liegt ohne weitergehende Voraussetzungen bzw. Einschränkungen immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer die von ihm arbeitsrechtlich geschuldete Arbeitsleistung erbringt, für die ein Anspruch auf Grundlohn besteht.
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Dementsprechend sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die Profisportlern und Betreuern für die verpflichtende Teilnahme an Fahrten im Mannschaftsbus zu auswärtigen Terminen zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden, unabhängig davon steuerfrei, ob während der Reisezeit eine belastende Tätigkeit ausgeübt wird.
Normenkette
EStG § 3b Abs. 1; EStG § 3b Abs. 2 S. 1 1. Hs.
Nachgehend
BFH (Urteil vom 16.12.2021; Aktenzeichen VI R 28/19)
Tatbestand
Streitig ist, ob im Zusammenhang mit Hin- und Rückfahrten zu auswärts stattfindenden Terminen an Profisportler bzw. Betreuer geleistete Zahlungen als steuerfreie Zuschläge i.S. des § 3b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu behandeln sind.
Der Beklagte führte bei der Klägerin, bei der es sich um eine ...[ Sportart ]- Profimannschaft handelt, eine Lohnsteueraußenprüfung für den Zeitraum 01.05.2012 bis 31.10.2015 durch. Im Prüfungsbericht vom 19.02.2016 traf die Prüferin unter Tz. 1 die Feststellung, dass die Klägerin an ihre Spieler und Betreuer im Rahmen von auswärts stattfindenden Terminen zusätzlich zum Arbeitslohn steuerfreie Zuschläge zu Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit leiste. Für die Beförderungszeiten im Mannschaftsbus könnten, soweit diese nic...