Entscheidungsstichwort (Thema)
Versicherungsprämiensteuer ist keine unzulässige Steuer mit Mehrwertsteuercharakter
Leitsatz (amtlich)
1. Eine Versicherungsprämiensteuer wie die im Ausgangsverfahren fragliche ist mit Artikel 33 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage vereinbar.
2. Artikel 13 Teil B Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388, nach dem Versicherungsumsätze von der Mehrwertsteuer befreit sind, steht der Einführung eines dem Mehrwertsteuerregelsatz entsprechenden besonderen Satzes einer Versicherungsprämiensteuer wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegen, da diese Steuer mit Artikel 33 der Sechsten Richtlinie 77/388 vereinbar ist, so dass das in Artikel 27 der Sechsten Richtlinie vorgesehene Verfahren, nach dem jeder Mitgliedstaat, der von dieser Richtlinie abweichende Sondermaßnahmen einführen möchte, eine vorherige Ermächtigung beim Rat der Europäischen Union beantragen muss, vor Einführung des genannten Satzes nicht eingehalten werden muss.
Normenkette
EWGRL 388/77 Art. 13 Teil B Buchst. a, Art. 27, 33
Beteiligte
UK Consumer Electronics Ltd |
Consumer Electronics Insurance Co. Ltd |
Direct Vision Rentals Ltd |
Commissioners of Customs & Excise |
Verfahrensgang
VAT and Duties Tribunal London (Vereinigtes Königreich) (Beschluss vom 24.07.2001) |
Tatbestand
"Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Versicherungsprämiensteuer - Erhöhter Satz für bestimmte Versicherungsverträge - Versicherungen im Zusammenhang mit der Vermietung oder dem Verkauf von Haushaltsgeräten - Staatliche Beihilfen"
In der R...