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EuGH Urteil vom 27.10.1998 - C-411/96

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gleiches Entgelt für Männer und Frauen und deren Gleichbehandlung. Mutterschaftsurlaub. Ansprüche von schwangeren Arbeitnehmerinnen auf Krankheitsurlaub, Jahresurlaub und Entstehung von Rentenanwartschaften

 

Beteiligte

Boyle

Margaret Boyle u. a

Equal Opportunities Commission

 

Tenor

1. Artikel 119 EG-Vertrag, Artikel 1 der Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen und Artikel 11 der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (zehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) stehen einer Klausel eines Arbeitsvertrags nicht entgegen, die die Zahlung eines Entgelts für die Zeit des Mutterschaftsurlaubs im Sinne von Artikel 8 der Richtlinie 92/85, das höher ist als die in den nationalen Vorschriften über den Mutterschaftsurlaub vorgesehenen Zahlungen, von der Voraussetzung abhängig macht, daß sich die Arbeitnehmerin verpflichtet, die Arbeit nach der Entbindung mindestens für einen Monat wiederaufzunehmen, anderenfalls sie die Differenz zwischen dem Entgelt, das ihr für die Zeit des Mutterschaftsurlaubs gezahlt wurde, und den genannten Zahlungen zurückzahlen muß.

2. Artikel 8 der Richtlinie 92/85 und Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsb...

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