Entscheidungsstichwort (Thema)
Besteuerungsgrundlage, Preis-Subventionen, betriebliche Zuschüsse
Leitsatz (amtlich)
Der Begriff unmittelbar mit dem Preis zusammenhängende Subventionen im Sinne von Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass er nur die Subventionen erfasst, die vollständig oder teilweise die Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen oder von Dienstleistungen sind und dem Verkäufer oder Dienstleistungserbringer von einem Dritten gezahlt worden sind. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, anhand der ihm unterbreiteten Tatsachen festzustellen, ob die Subvention eine solche Gegenleistung darstellt.
Normenkette
EWGRL 388/77 Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. d
Beteiligte
Office des produits wallons
ASBL Office des produits wallons
Belgischer Staat
Verfahrensgang
Tribunal de premiere instance de Charleroi (Belgien) ()
Tatbestand
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a - Besteuerungsgrundlage - Unmittelbar mit dem Preis zusammenhängende Subvention
In der Rechtssache C-184/00
betreffend ein dem Gerichtshof nach Artikel 234 EG vom Tribunal de première instance Charleroi (Belgien) in dem bei diesem anhängigen Rechtsstreit
Office des produits wallons ASBL
gegen
Belgischer Staat
vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung des Artikels 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflic...