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EuGH Urteil vom 18.12.2008 - C-488/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorsteuerabzug, Pro-Rata-Satz des Vorsteuerabzugs, Rundungsregel

 

Leitsatz (amtlich)

Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, die Rundungsregel des Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ‐ Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage anzuwenden, wenn der Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs nach einer der besonderen Methoden des Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. a, b, c oder d dieser Richtlinie berechnet wird.

 

Normenkette

EWGRL 388/77 Art. 19 Abs. 1

 

Beteiligte

Royal Bank of Scotland

Royal Bank of Scotland plc

The Commissioners of HM Revenue and Customs

 

Verfahrensgang

Court of Session (Schottland) (Urteil vom 31.10.2007; Abl.EU 2008, Nr. C 8/9)

 

Tatbestand

„Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie ‐ Vorsteuerabzug ‐ Gegenstände und Dienstleistungen, die sowohl für besteuerte als auch für steuerfreie Umsätze verwendet wurden ‐ Pro-rata-Abzug ‐ Berechnung ‐ In Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 vorgesehene Methoden ‐ Verpflichtung zur Anwendung der Rundungsregel des Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2“

In der Rechtssache C-488/07

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Court of Session (Scotland) (Vereinigtes Königreich) mit Entscheidung vom 31. Oktober 2007, beim Gerichtshof eingegangen am 5. November 2007, in dem Verfahren

Royal Bank of Scotland Group plc

gegen

The Commissioners of Her Majesty’s Revenue & Customs

erlässt

DER GERICHTSHOF (Achte Kammer)

unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten T. von Danwitz sowie der Richter E. Juhász und G. Arestis,

Generalanwalt: P. Mengozzi,

Kanzler: M. Ferreira, Hauptverwaltungsrätin,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlun...

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      (1) 1Der Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs nach Artikel 17 Absatz 5 Unterabsatz 1 ergibt sich aus einem Bruch; dieser enthält: im Zähler den je Jahr ermittelten Gesamtbetrag der zum Vorsteuerabzug nach Artikel 17 Absätze 2 und 3 berechtigenden ...

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