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EuGH Urteil vom 17.11.2015 - C-115/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Freier Dienstleistungsverkehr. Beschränkungen. Öffentliche Aufträge. Postdienstleistungen. Regelung einer regionalen Einheit eines Mitgliedstaats, die Bietern und Nachunternehmern vorschreibt, sich zu verpflichten, den zur Ausführung von Leistungen, die Gegenstand eines öffentlichen Auftrags sind, eingesetzten Beschäftigten einen Mindestlohn zu zahlen

Normenkette

AEUV Art. 56; Richtlinie 96/71/EG Art. 3 Abs. 1; EGRL 18/2004 Art. 26

Beteiligte

RegioPost

RegioPost GmbH & Co. KG

Stadt Landau in der Pfalz

Tenor

1. Art. 26 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge in der durch die Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30. November 2011 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er Rechtsvorschriften einer regionalen Einheit eines Mitgliedstaats wie den im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, nach denen sich Bieter und deren Nachunternehmer in einer schriftlichen, ihrem Angebot beizufügenden Erklärung verpflichten müssen, den Beschäftigten, die zur Ausführung von Leistungen, die Gegenstand eines öffentlichen Auftrags sind, eingesetzt werden sollen, einen in den betreffenden Rechtsvorschriften festgelegten Mindestlohn zu zahlen.

2. Art. 26 der Richtlinie 2004/18 in der durch die Verordnung Nr. 1251/2011 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er Rechtsvorschriften einer regionalen Einheit eines Mitgliedstaats wie den im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, die vorsehen, dass Bieter und deren Nachunternehmer von der Beteiligung an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags ausgeschlossen werden, wenn ...

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