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EuGH Urteil vom 14.12.2023 - C-456/22

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Schutz personenbezogener Daten. Haftung und Recht auf Schadenersatz. Begriff, immaterieller Schaden‘. Personenbezogene Daten enthaltende Veröffentlichung der Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung im Internet. Veröffentlichung ohne Einwilligung der betroffenen Personen. Antrag dieser Personen auf Ersatz des immateriellen Schadens

 

Normenkette

EUVO 679/2016; EUVO 679/2016 Art. 82

 

Beteiligte

Gemeinde Ummendorf

VX

AT

Gemeinde Ummendorf

 

Tenor

Art. 82 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)

ist dahin auszulegen, dass

er einer nationalen Rechtsvorschrift oder-praxis entgegensteht, die für einen durch einen Verstoß gegen diese Verordnung verursachten immateriellen Schaden eine „Bagatellgrenze“ vorsieht. Die betroffene Person muss den Nachweis erbringen, dass die Folgen dieses Verstoßes, die sie erlitten zu haben behauptet, ursächlich für einen Schaden waren, der sich von der bloßen Verletzung der Bestimmungen dieser Verordnung unterscheidet.

 

Tatbestand

In der Rechtssache C-456/22

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Landgericht Ravensburg (Deutschland) mit Beschluss vom 30. Juni 2022, beim Gerichtshof eingegangen am 8. Juli 2022, in dem Verfahren

VX,

AT

gegen

Gemeinde Ummendorf

erlässt

DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer)

unter Mitwirkung der Kammerpräsidentin K. Jürimäe sowie der Richter N. Piçarra, M. Safjan, N. Jääskinen (Berichterstatter) und M. Gavalec,

Generalanwalt: N. Emiliou,

Kanzler: A. Calot Escobar,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens,

unter Berücksichtigun...

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EuGH C-300/21
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Vorlage zur Vorabentscheidung. Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch eine unter Verstoß gegen diese Verordnung erfolgte Datenverarbeitung ...

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